Weltstrafgericht: Haftbefehle gegen hohe russische Offiziere

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Niederlande,

Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle gegen zwei hohe russische Offiziere wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag.
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. (Archivbild) - Peter Dejong/AP/dpa

Der Internationale Strafgerichtshof hat gegen zwei hohe russische Offiziere Haftbefehle wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen in der Ukraine erlassen. Generalleutnant Sergej Kobylasch und Admiral Viktor Sokolow würden wegen gezielter Raketenangriffe auf zivile Ziele in der Ukraine vom Oktober 2022 bis mindestens März 2023 gesucht. Das teilte das Gericht am Dienstag in Den Haag mit.

Kobylasch (58) ist nach Angaben des Gerichts Generalleutnant und Kommandeur der Fernfliegerkräfte der russischen Luftwaffe. Sokolow (61) ist Admiral der Marine. Er war im fraglichen Zeitraum Befehlshaber der russischen Schwarzmeerflotte.

Raketenangriffe auf Elektrizitätswerke

Beide sollen für Raketenangriffe auf Elektrizitätswerke verantwortlich sein. Auch werden ihnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt. Die Angriffe hätten Menschen schweren Schaden zugefügt.

Das Gericht stellte fest, dass es «ausreichend Gründe gibt anzunehmen, dass die beiden Verdächtigen die Verantwortung tragen für Raketenangriffe, die durch die Einheiten unter ihrem Befehl gegen das ukrainische Stromnetz» ausgeführt worden seien. Die Haftbefehle wurden nicht veröffentlicht. Dies mit Rücksicht auf den Schutz von Zeugen und andauernden Ermittlungen.

Russlands Position zum Strafgerichtshof

Bereits vor einem Jahr hatte das Gericht auch internationale Haftbefehle gegen den russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin sowie Maria Lwowa-Belowa, die russische Beauftragte für Kinderrechte, erlassen. Beiden werden Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Verschleppung und Zwangsadoptionen ukrainischer Kinder nach Russland zur Last gelegt. Russland erkennt das Gericht nicht an.

Doch die Ukraine hat die Zuständigkeit des Strafgerichtshofes anerkannt. Daher darf der Ankläger auch ermitteln. Chefankläger Karim Khan hatte schnell nach Beginn der russischen Aggression im Frühjahr 2022 Ermittlungen aufgenommen.

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