Weitere Anklage gegen Signa-Gründer Benko zu betrügerischer Krida

Keystone-SDA
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Österreich,

Im Signa-Komplex erhebt die WKStA eine zweite Anklage gegen Gründer René Benko und eine Mitangeklagte wegen betrügerischer Krida.

René Benko
Vor seinem ersten Strafprozess wurde René Benko nach Innsbruck verlegt. (Archivbild) - keystone

Im Signa-Komplex liegt nun die zweite Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor. Firmengründer René Benko und eine Mitangeklagte werden wegen betrügerischer Krida vor Gericht zitiert.

Demnach soll Benko soll Vermögenswerte beiseite geschafft haben und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer geschmälert haben, teilte die WKStA am Donnerstag mit. Die Anklage ist nicht rechtskräftig.

Klage wegen 370'000 Euro Schaden

Bei der Klage geht es um einen Schaden in Höhe von insgesamt 370'000 Euro. Konkret geht es um Bargeld in Höhe von 120'000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren sowie Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250'000 Euro, schreibt die WKStA.

Die genannten Vermögenswerte sollen dabei in einem Tresor im Haus von Angehörigen verborgen gewesen sein. Die Mitangeklagte soll zur Tat Benkos beigetragen haben.

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Kommentare

Franz Brunner

Offensichtlich kupfert Nau komplette Artikel bei anderen Medien ab, den vorliegenden wohl bei einem österreichischen Anbieter. Dabei werden Ausdrücke wie „Krida“ unbesehen übernommen, die in der Schweiz komplett unbekannt sind.

User #5171 (nicht angemeldet)

Benko hat beste Aussichten auf Verjährung, so schleppend wie das vorangeht.

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Tatbegehungsgefahr

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