Vorübergehende Aussetzung von Familiennachzug laut Urteil rechtens
Das Gericht in Berlin-Brandenburg kam zum Entschluss, dass die vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten rechtens ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Die vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs ist laut Gericht rechtens.
- Das Urteil betrifft den Fall eines afghanischen Staatsangehörigen.
- Dieser hatte keinen Anspruch auf Nachzug seines schutzberechtigten Vaters.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten als rechtens bestätigt. Dies betrifft die Zeitspanne zwischen März 2016 und Juli 2018.
Ein afghanischer Staatsangehöriger, dessen Visumsantrag damals abgelehnt wurde, habe keinen Anspruch auf Nachzug zu seinem schutzberechtigten Vater gehabt. Dies entschied das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
Der Mann hatte im Sommer 2016 einen Antrag für ein Visum zum Kindernachzug zu seinem Vater gestellt. Im Rahmen des Asylpakets II war der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zu dieser Zeit aber ausgesetzt.
Das Verwaltungsgericht bestätigte den negativen Asylbescheid und verwies in seiner Urteilsbegründung auf das Alter des Klägers. Es ergebe sich wegen der zum Antragszeitpunkt gültigen Aussetzung des Kindernachzugs kein anderes Ergebnis. Selbst, wenn bedacht werde, dass der mittlerweile erwachsene Mann zum Zeitpunkt des Antrags minderjährig war.
Auch das Argument des Klägers, die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs verstosse gegen höheres Recht, wies das Gericht zurück. In besonderen Härtefällen sei eine Aufnahme aus humanitären Gründen auch weiterhin möglich gewesen. Im vorliegenden Fall seien solche Gründe aber nicht gegeben gewesen.