Von der Leyen will EU-Recht gegen Polen verteidigen
Im Justizstreit mit Polen will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Vorrang des Europa-Rechts mit allen Mitteln verteidigen.

Das Wichtigste in Kürze
- Kommissionspräsidentin «tief besorgt» über polnisches Verfassungsurteil.
Die Kommission werde in Kürze «über weitere Schritte» gegen Polen entscheiden, kündigte sie am Freitag in Brüssel an. Die Verträge der Europäischen Union seien eindeutig: «EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, auch vor Verfassungsvorschriften.»
Von der Leyen äusserte sich «tief besorgt» über das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom Donnerstag, wonach nationales Recht in Polen Vorrang vor EU-Recht habe. Das Gericht hatte zugleich Teile der EU-Verträge für unvereinbar mit der nationalen Verfassung erklärt.
Von der Leyen betonte, die Kommission als Hüterin der EU-Verträge werde die «Gründungsprinzipien der Rechtsordnung der Union aufrecht erhalten». EU-Bürger und Unternehmen mit Geschäftsinteressen in Polen bräuchten «juristische Sicherheit, dass die EU-Regeln und auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Polen vollständig umgesetzt werden».
Die Kommission hat mehrere Verfahren gegen Polen angestrengt. Sie wirft der rechtsnationalistischen Regierung in Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben und Urteile von EU-Gerichten zu missachten. Als Druckmittel hält sie bisher insgesamt 57 Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfsfonds für Polen zurück.