Volkswagen AG will 50'000 Einzelkläger entschädigen
Die Volkswagen AG stellt weiteren 50'000 Einzelklägern im Abgasskandal Entschädigungen in Aussicht. Diese sollen mittels Einmalzahlungen erfolgen.

Das Wichtigste in Kürze
- VW stellt rund weiteren 50'000 Dieselkunden Schadenersatz in Aussicht.
- Es soll Einmalzahlungen geben, die jeweils individuell berechnet werden.
Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger laufen über Anwaltskanzleien bereits Gespräche über ein entsprechendes Vergleichsangebot. Davon seien die Verhandlungen in etwa 7000 Fällen inzwischen erfolgreich beendet, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehmen erfuhr.
Volkswagen AG will Mehrzahl der Kläger entschädigen
Wer das Geld annimmt, kann auch das Auto behalten. Die Alternative ist, das Urteil im eigenen Verfahren abzuwarten, bei dem sich die Richter an der BGH-Auslegung orientieren dürften. Dann können Kläger unter Umständen den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die Nutzung des Fahrzeugs erhalten. Sie müssen den Wagen im Rahmen dieser «Rückabwicklung» jedoch an Volkswagen zurückgeben.
Der Konzern peilt damit die Entschädigung der Mehrzahl der ungefähr 60'000 übrigen Dieselfahrer an. Sie hatten ausserhalb der Musterklage von Verbraucherschützern eigene Prozesse eingeleitet und ihr Verfahren vor deutschen Gerichten sind noch anhängig. Die meisten Fälle will der Autobauer nun bis zum Jahresende mit Hilfe der neuen Vergleichsangebote vom Tisch haben. Es wird mit einer Annahmequote von 75 Prozent gerechnet.
Kommt auf Nutzungsdauer und Alter an
Anders als bei der Musterfeststellungsklage gibt es wegen der Vielfalt der Konstellationen keine einheitliche «Auszahlungsmatrix». Es geht um Einzelregelungen. Dabei kommt es ebenfalls etwa auf die Nutzungsdauer und das Alter an.

In dem Sammelverfahren hatten der Konzern und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nach reichlich Streit einen aussergerichtlichen Vergleich erzielt. Demnach bekommen die teilnehmenden Dieselkunden je nach Fahrzeug zwischen 1350 und 6257 Euro. Zu mehr als 95 Prozent ist die Abwicklung der hierbei angenommenen Vergleiche mittlerweile abgeschlossen. Insgesamt hatte die Volkswagen AG bei gut 265'000 Klagen Ansprüche als berechtigt erachtet.
Etliche Autofahrer zogen allerdings selbst vor Gericht – oft in Erwartung höherer Entschädigungen. Nach Tausenden Verfahren vor Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten gelangte der erste solche Fall im Mai zur Verhandlung an den BGH.
Frage der Verjährung relativ offen
Die obersten Zivilrichter entschieden hier in weiten Teilen zugunsten des Klägers, setzten aber auch Leitplanken für ähnlich gelagerte Fälle. Die Volkswagen AG kündigte an, in einem Grossteil der offenen Verfahren auf die Kunden zugehen zu wollen. Im Juli folgten weitere BGH-Urteile mit weiteren groben Linien etwa zu Themen wie dem Kaufzeitpunkt.
Die Frage der Verjährung von Ansprüchen liess aber auch der BGH relativ offen. VW ist grundsätzlich der Ansicht, dass diese Ende 2018, allerspätestens Ende 2019 greift. Weitere Klagen werden jetzt also kaum Erfolgschancen haben.
Mehrere Oberlandesgerichte hätten dies bestätigt. «Die Verjährungsfrist beträgt im Deliktsrecht regelmässig drei Jahre ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen.» Es sei «anzunehmen, dass Kläger bereits 2015 Kenntnis von der Dieselthematik und der individuellen Betroffenheit ihres Fahrzeugs hatten».