Messerattacke am Holocaust-Mahnmal – Opfer im Zeugenstand

Keystone-SDA
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Deutschland,

Nach dem Messerangriff am Holocaust-Mahnmal in der deutschen Hauptstadt Berlin sagt nun das Opfer vor Gericht aus.

Holocaust-Mahnmal Berlin
Der Angeklagte soll im Stelenfeld der Gedenkstätte, mit der an die Ermordung von sechs Millionen Juden erinnert wird, den Spanier von hinten mit einem Messer attackiert haben. - keystone

Mehr als neun Monate nach der mutmasslich radikal-islamistischen und antisemitischen Messerattacke am Holocaust-Mahnmal in Berlin ist das Opfer im Zeugenstand. Der 31-jährige Spanier ist aus seinem Heimatland nach Berlin zurückgekehrt, um vor dem Kammergericht Berlin auszusagen.

«Er fasste mir von hinten auf die Schulter, mit der anderen Hand hat er geschnitten», schilderte das Opfer. Den Angreifer habe er bei dem Geschehen «nie wirklich gesehen». Der Mann habe «irgendwas mit Allah» gerufen, so der 31-Jährige.

Der damalige Tourist wurde bei der Messerattacke am 21. Februar lebensgefährlich verletzt, als er mit Freunden die Gedenkstätte besuchte. Der Ernährungswissenschaftler ist in dem Verfahren auch Nebenkläger und leidet nach Angaben seines Anwalts bis heute erheblich unter den Folgen des Angriffs.

Anklage gegen einen 19-jährigen Syrer

Angeklagt ist ein 19-jähriger Syrer, der von Leipzig nach Berlin gereist sein soll, um die Tat zu begehen. Im Stelenfeld der Gedenkstätte, mit der an die Ermordung von sechs Millionen Juden in Europa unter der Nazi-Herrschaft erinnert wird, soll er den Spanier von hinten mit einem Messer attackiert haben.

Laut Anklage fügte er dem Opfer einen 14 Zentimeter langen Schnitt an der Kehle sowie Stichverletzungen im Gesicht und an einem Finger zu. Die Bundesanwaltschaft geht von einer radikal-islamistisch und antisemitisch motivierten Tat aus.

Sie wirft dem 19-Jährigen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und versuchte Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Er habe im Namen des «Islamischen Staats» (IS) einen Angriff auf einen Menschen begehen und diesen töten wollen, heisst es in der Anklage.

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