Verurteilter Solingen-Attentäter legt Revision ein

Keystone-SDA
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Deutschland,

Einen Tag nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung hat Issa al Hasan beim Oberlandesgericht Düsseldorf Revision eingelegt.

Urteil im Solingen-Prozess erwartet
Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden. (Archivbild) - dpa

Nur einen Tag nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft und anschliessender Sicherungsverwahrung hat der Attentäter von Solingen, Issa al Hasan, Revision eingelegt. Das teilte das Oberlandesgericht im westdeutschen Düsseldorf mit.

Die Revision müsse in den nächsten Wochen fristgerecht noch begründet werden. Sobald die Revisionsbegründung vorliege, entscheide der Bundesgerichtshof, Deutschlands oberstes Zivilgericht, darüber.

Das Gericht folgt Anklage und Nebenklägern

Das Düsseldorfer Gericht hatte gegen den 27-jährigen Syrer am Vortag die Höchststrafe für den islamistischen Terroranschlag vom 23. August 2024 in Solingen verhängt. Es sprach den Angeklagten wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat schuldig.

Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und sämtlicher Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger hatten sich lediglich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff begangen zu haben.

Tiktok-Profil offenbart Radikalisierung

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass sich der Angeklagte bereits seit 2019 islamistisch radikalisiert habe. Auf seinem Tiktok-Profil habe er selbst IS-Propaganda verbreitet. An seinen Internet-Aktivitäten könne man ablesen, wie er sich immer weiter in der islamistischen Ideologie verfing.

Die der Tat zugrunde liegende radikal-islamistische Haltung des Angeklagten bestehe nach Überzeugung des Senats fort, hiess es in der Urteilsbegründung.

Der Anschlag von Solingen war der erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte.

Kommentare

User #2439 (nicht angemeldet)

Für Mörder sollte es kein Revisionsrecht geben.

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