Höchststrafe für Terroranschlag im deutschen Solingen – drei Tote

Keystone-SDA
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Deutschland,

Für den islamistischen Terroranschlag auf einem Stadtfest im deutschen Solingen mit drei Toten ist ein Syrer zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Urteil im Solingen-Prozess erwartet
Die Richter verurteilten den Syrer mit der lebenslangen Haft zur Höchststrafe. (Archivbild) - dpa

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 27-jährigen Issa al Hasan wegen dreifachen Mordes, zehnfachen Mordversuchs und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat schuldig.

Die Richter verurteilten den Syrer mit der lebenslangen Haft zur Höchststrafe. Sie stellten die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordneten die anschliessende Sicherungsverwahrung an.

Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und sämtlicher Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger hatten sich lediglich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

Bei der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest hatte der Syrer, ein abgelehnter Asylbewerber, am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht verletzt. Er hatte von hinten gezielt jeweils auf den Hals von Besuchern des Festes eingestochen. Einen Tag später wurde er gefasst.

Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff begangen zu haben. Der Anschlag von Solingen war der erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte und in dessen Folge 13 Menschen ums Leben kamen.

«Der Angeklagte hat sich seit 2019 massiv islamistisch radikalisiert», sagte Richter Winfried van der Grinten. Auf seinem Tiktok-Profil habe er selbst IS-Propaganda verbreitet. An seinen Internet-Aktivitäten könne man ablesen, wie er sich immer weiter in der islamistischen Ideologie verfing.

Anschlag entsetzte ganz Deutschland

Der Anschlag hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt und die Debatte über die Flüchtlings- und Asylpolitik angeheizt. In Nordrhein-Westfalen wurde in der Folge ein Sicherheitspaket mit Dutzenden Massnahmen beschlossen.

Der 27-Jährige musste sich seit Mai im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts verantworten. Das Gericht kam nach nur 18 statt der ursprünglich veranschlagten 24 Prozesstage zu seinem Urteil.

Ein Psychiater hatte dem Angeklagten einen Intelligenzquotienten von 71 attestiert, aber keinen Grund für eine verminderte Schuldfähigkeit gesehen. Ein IQ von 69 oder niedriger gilt als geistige Behinderung.

Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff begangen zu haben. Der Anschlag von Solingen war der erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte.

Beweislage eindeutig

Vor dem Anschlag hatte er ein Bekennervideo aufgenommen und den Treueschwur auf den IS-Kalifen abgelegt. Dem psychiatrischen Gutachter hatte er sich mit den Worten vorgestellt: «Ich bin Issa, ich habe drei Leute umgebracht. Da bekommt man 80 Jahre. Ich warte auf den Tod

Seine Tat hatte er zunächst als Rache für die Massaker «der Kreuzzügler» an Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern bezeichnet, ein anderes Mal waren es die toten Kinder im Gaza-Streifen und die Waffenlieferungen Deutschlands an israel, die ihn zu der Tat getrieben hätten. Eigentlich habe er einen Brandsatz auf die israelische Botschaft in Berlin werfen wollen, aber dann habe er in Solingen die Vorbereitungen zum Stadtfest wahrgenommen.

Die Bundesanwaltschaft hatte ihn als Dschihadisten und Islamisten beschrieben. Er habe darauf gedrungen, dass der IS den Anschlag für sich reklamiert, wie es dann auch geschehen sei.

Hohes Rückfallrisiko

Der Psychiater sieht bei dem Mann ein hohes Rückfallrisiko. Zur islamistischen Ideologie komme bei ihm ein Mangel an Empathie und eine Faszination für Gewalt. Daraufhin hatte das Gericht den Hinweis gegeben, dass für Issa al H., immerhin nicht vorbestrafter Ersttäter, dennoch die Sicherungsverwahrung in Betracht komme.

Der Nebenklage-Vertreter Simon Rampp hatte gesagt, der Angeklagte habe friedlich feiernde Besucher des «Festivals der Vielfalt» im Dunkeln und von hinten mit einem Messer angegriffen. «Mehr Heimtücke geht nicht.»

Die Version des Angeklagten, während der Tat unter einer Wahnvorstellung gelitten zu haben, sei eine plumpe Schutzbehauptung. Ein Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags prüft derzeit, warum die Abschiebung von Issa al H. ins Erstaufnahmeland Bulgarien scheiterte.

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