Verurteilte NSU-Terroristin reicht Verfassungsbeschwerde ein
Die rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe hat in Deutschland Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Beschwerde sei schon am 20.
September eingegangen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Freitag, ohne Einzelheiten zu nennen. Das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» hatte bereits am Donnerstag berichtet, ihre Anwälte wollten damit erreichen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) noch einmal über die Revision der 46-Jährigen entscheiden und diesmal vorher mündlich verhandeln müsse.
Der BGH hatte im August Zschäpes Verurteilung als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des «Nationalsozialistischen Untergrunds» per schriftlichem Beschluss bestätigt. Damit bleibt es bei der Strafe, die das Oberlandesgericht (OLG) München 2018 verhängt hatte: lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld.
Der NSU (Nationalsozialistische Untergrund) hatte in Deutschland zwischen 2000 und 2007 acht türkischstämmmige Gewerbetreibende, einen griechischen Schlüsseldienstbetreiber und eine junge Polizistin getötet. Zschäpe ist die einzige Überlebende der Terrorzelle, die laut Bundesanwaltschaft nur aus drei Personen bestand. Zschäpes Gefährten Uwe Bönhardt und Uwe Mundlos wurden am 4. November 2011 in Eisenach (Thüringen) tot aufgefunden. Den Ermittlern zufolge hatten sie sich erschossen, als die Polizei sie entdeckte.