Parlament

Verurteilte Ex-Ministerin Støjberg muss dänisches Parlament verlassen

Keystone-SDA
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Dänemark,

Dänemarks frühere Ausländerministerin Inger Støjberg muss ihren Sitz im Parlament räumen. Grund dafür ist ihre Verurteilung zu einer Haftstrafe.

Inger Stojberg
Die damalige dänische Integrationsministerin Inger Støjberg spricht am Gästehaus der Landesregierung mit Journalisten. (Archivbild) - sda - Keystone/dpa/Thomas Eisenkrätzer

Das Wichtigste in Kürze

  • Inger Støjberg wurde zu einer Haftstrafe verurteilt.
  • Die frühere Ausländerministerin von Dänemark muss nun das Parlament verlassen.

Nach ihrer Verurteilung zu einer Haftstrafe muss Dänemarks frühere Ausländerministerin Inger Støjberg ihren Sitz im Parlament räumen. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten erklärte die konservative Politikerin am Dienstag nach einer mehrstündigen Debatte für unwürdig, im Rest der laufenden Legislaturperiode weiter im Folketinget sitzen zu dürfen. Das Votum entspricht einem Rauswurf aus dem Parlament in Kopenhagen.

Støjberg, die ihre frühere Partei Venstre vor längerem verlassen hatte und dem Parlament seitdem als Parteilose angehörte, verliess unmittelbar nach der Abstimmung winkend den Saal. Sie sass seit 20 Jahren im Parlament. Bei der nächsten dänischen Parlamentswahl, die voraussichtlich 2023 ansteht, darf sie wieder kandidieren.

Vorwurf des Amtsvergehens

Grund für den parlamentarischen Schritt ist die Verurteilung der 48-Jährigen vor einem sogenannten Reichsgericht, das nur sehr selten in Dänemark bei Vorwürfen vermuteten Amtsvergehens eingesetzt wird. Dieses Gericht hatte die Ex-Ministerin vor rund einer Woche im Fall der Trennung asylsuchender Paare zu 60 Tagen Gefängnis verurteilt.

Støjberg war von 2015 bis 2019 Ausländer- und Integrationsministerin in Dänemark gewesen. Ihr wird vorgeworfen, in dieser Zeit widerrechtlich angeordnet zu haben, ein asylsuchende Paar aus Syrien voneinander zu trennen, weil die Frau minderjährig war.

Ihr Ministerium hatte im Februar 2016 mitgeteilt, dass alle Asylpaare ausnahmslos getrennt untergebracht würden, wenn einer der Partner minderjährig sei. Dabei handelte es sich laut Gericht um eine rechtswidrige Anweisung. 23 Paare waren davon betroffen.

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