Vergewaltigung in Mülheim: Rückführung der Familien nicht möglich

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Deutschland,

Nach der Vergewaltigung durch minderjährige Bulgaren prüfte die Stadt Mülheim (D) die Ausschaffung der Familien. Resultat: Eine Rückführung ist nicht möglich.

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Das Ortsschild von Mülheim an der Ruhr (D). - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Vergangene Woche vergewaltigten fünf 12- bis 14-Jährige in Mülheim (D) eine 18-Jährige.
  • Die Stadt prüfte, ob die Familien der Täter nach Bulgarien ausgeschafft werden sollen.
  • Nun erklärt die Stadt: Die Voraussetzungen für eine Rückführung seien nicht gegeben.

Diese Nachricht schockte am vergangenen Wochenende ganz Europa: Eine fünfköpfige Gruppe aus 12- bis 14-jährigen Buben sollen eine junge Frau in Mülheim (D) vergewaltigt, geschlagen und gefilmt haben.

Ein 14-Jähriger sitzt mittlerweile in Haft, die anderen 12-jährigen Tatverdächtigen sind zu Hause bei ihren Familien.

Pikant: Der 14-Jährige sei schon im Kindesalter wegen zwei sexuellen Belästigungen aufgefallen sei. Die Strafverfahren wurden damals aber eingestellt, weil er unmündig war.

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Drei 14-Jährige und zwei 12-Jährige stehen im Verdacht, im Juli 2019 in Mülheim an der Ruhr (D) eine junge Frau in einem Waldstück vergewaltigt zu haben. - dpa

Die Familien der Tatverdächtigen im Fall der mutmasslichen Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr können nicht in ihr Herkunftsland Bulgarien zurückgeführt werden. Das habe eine Prüfung der Stadt nun ergeben habe, sagte Sprecher Volker Wiebels am Freitag. Der WDR hatte berichtet.

Wegen EU-Recht ist Ausschaffung nicht möglich

Die Voraussetzungen für eine Rückführung seien nicht gegeben. Nach EU-Recht sei eine Rückführung aus Deutschland im Grundsatz möglich, wenn «jemand keine Arbeit hat, keine Arbeit sucht und auch nicht nachweisen kann, dass er eine sucht», erläuterte der Sprecher. Bulgarien gehört zur Europäischen Union.

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In der Nähe dieses Gebüsches, das am Radschnellweg in Mülheim liegt, soll am Freitag eine junge Frau von einer Gruppe Jugendlicher überfallen und sexuell missbraucht worden sein. - dpa

In einem Fall sei der Vater eines Verdächtigen am Donnerstag mit einem druckfrischen Arbeitsvertrag bei der Stadt erschienen. In einem anderen Fall sei ein 14 Jahre alter Verdächtiger zwar bei Verwandten in Mülheim untergekommen, aber bei seinen Eltern in einer anderen Stadt gemeldet. In drei weiteren Fällen konnten die Familien Einkommen nachweisen.

Mit der Prüfung habe man ausloten wollen, ob die Freizügigkeit der Familien der fünf Verdächtigen eingeschränkt werden könne.

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