Verfassungsgericht verhandelt weiter zu Parteienfinanzierung

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    Deutschland,

    Zwei Tage lang erörtert das Bundesverfassungsgericht die komplexen Regeln der Parteienfinanzierung. Zuerst geht es um Gesetzgebungsprozesse und die Opposition, dann die Frage der Verfassungswidrigkeit.

    Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats. Das Das Gericht setzt seine Verhandlung über eine umstrittene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung fort. Foto: Uli Deck/dpa
    Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats. Das Das Gericht setzt seine Verhandlung über eine umstrittene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung fort. Foto: Uli Deck/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Bundesverfassungsgericht setzt seine Verhandlung über eine umstrittene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um jährlich 25 Millionen Euro fort.

    Dabei solle es insbesondere um die Frage gehen, inwieweit die Erhöhung der Obergrenze mit dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien vereinbar ist, hatte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, am Dienstag angekündigt. Erwartet werden dazu unter anderem Einschätzungen von Sachverständigen.

    Zwei Tage lang verhandelt das höchste deutsche Gericht über eine Gesetzesänderung, mit der der Bundestag 2018 mit Stimmen von Union und SPD die absolute Obergrenze für den staatlichen Anteil der Parteienfinanzierung um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro aufgestockt hatte. Die Opposition kritisierte einerseits, die Anhebung sei nicht ausreichend begründet. Andererseits monierte sie, dass die Regierungsmehrheit die Erhöhung in wenigen Tagen durch den Bundestag gebracht hatte. Union und SPD hatten das satte Plus mit höheren Anforderungen durch die Digitalisierung gerechtfertigt.

    Am Dienstag ging es vor allem um Fragen des Gesetzgebungsprozesses und wie viel Zeit die Opposition hatte, um Einfluss zu nehmen, Sachverständige zu suchen und sich mit der komplexen Materie ausreichend zu befassen. Die Richter und Richterinnen stellten den Vertretern und Vertreterinnen aller Seiten viele Detailfragen. Insbesondere der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer, musste das Eiltempo der damaligen Vorgänge erläutern. Die AfD beanstandete, die Zeit zur Vorbereitung sei zu kurz gewesen. Die übrigen Oppositionsfraktionen sahen das anders.

    In Karlsruhe geht es um einen sogenannten Normenkontrollantrag von Grünen, Linkspartei und FDP sowie eine Organklage der AfD. Wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Hygienevorgaben verhandelt das Gericht nicht an seinem Stammsitz, sondern in einer grösseren Halle auf dem Messegelände. Sein Urteil verkündet das Verfassungsgericht in der Regel erst Monate später.

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