Urteil zu Aserbaidschan-Affäre: Bewährung für deutschen Politiker

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Deutschland,

Eduard Lintner, Ex-Parlamentsabgeordneter, erhält Bewährungsstrafe im Korruptionsprozess.

Oberlandesgericht
Das Münchner Oberlandesgericht folgte der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft, dass sich der heute 80-Jährige der Bestechung von Mandatsträgern schuldig gemacht hat. (Symbolbild) - dpa

Im Korruptionsprozess in Deutschland rund um die sogenannte Aserbaidschan-Affäre ist der Ex-Parlamentsabgeordnete Eduard Lintner zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Das Münchner Oberlandesgericht folgte der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft, dass sich der heute 80-jährige Christdemokrat der Bestechung von Mandatsträgern schuldig gemacht hat. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert.

Aserbaidschan soll sich laut Anklage jahrelang – und das erfolgreich – bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Und zwar teils auch mit Hilfe Lintners, der 33 Jahre lang für die bayerische CSU im Bundestag sass, zeitweise Parlamentarischer Staatssekretär und bis 2010 PACE-Mitglied war.

Lintner hatte am Ende die Weiterleitung von aserbaidschanischen Geldzahlungen an eine inzwischen verstorbene Bundestagsabgeordnete der ebenfalls christdemokratischen CDU eingeräumt. Diese sollte dafür Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans beeinflussen, nachdem Lintner selbst nicht mehr Mitglied des Europarats war.

Lintners Rolle in der Affäre

Tatsächlich flossen erste – verschleierte – Zahlungen aus Aserbaidschan an die CDU-Politikerin auch über eine Firma Lintners. Er selbst verteidigte sich vor Gericht mit den Worten: «Ich habe das Ganze für die Art von Lobbyismus gehalten, die bis heute praktisch allgegenwärtig ist.» Ganz am Ende des Prozesses bekräftigte er erneut, er sei sich keiner Straftat bewusst gewesen.

Neben Lintner waren in dem Prozess zunächst auch der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer und zwei weitere Beschuldigte angeklagt. Fischer, dem Bestechlichkeit vorgeworfen wird, hat die Vorwürfe bestritten – wie Lintner anfangs auch.

Nach einer Erkrankung Fischers und einer längeren Unterbrechung wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt – dieses muss später ganz neu starten. Das Verfahren gegen die zwei weiteren Mitbeschuldigten wurde gegen Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt.

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