Zwei Motorräder des Bruders eines Mitglieds der Rockergruppierung Bandidos Motorcycle Club sind nach Auffassung des Verwaltungsgerichts in Aachen zu Recht bei einer Razzia beschlagnahmt worden.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Krafträder wurden für Zwecke von Rockervereinigung genutzt.

Der Besitzer der beiden Motorräder, der selbst nicht der Rockergruppierung angehören will, scheiterte somit mit dem Versuch, die Herausgabe seiner Krafträder einzuklagen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Beim seinem Bruder handle es sich nach den Erkenntnissen des Landeskriminalamts um ein führendes Mitglied der Bandidos.

Die Motorräder waren nach dem Vereinsverbot des deutschen Ablegers des Rockerklubs beim einer Durchsuchung beim Bruder des Besitzers beschlagnahmt worden. Laut Verwaltungsgericht sind beide Krafträder dennoch dem Vereinsvermögen des Rockerklubs zuzurechnen. Der Bruder habe die Harley-Davidson-Maschinen «für die Förderung der Zwecke des verbotenen Vereins» genutzt, hiess es. Er sei nicht nur Mitglied der Bandidos in den Benelux-Staaten, sondern ranghohes Mitglied des verbotenen deutschen Ablegers.

Unter anderem habe er an Veranstaltungen der deutschen Vereinigung teilgenommen und entsprechende Kutten getragen. Es lägen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Motorräder auch für Vereinstätigkeiten genutzt worden seien. Gegen das Urteil kann der Besitzer der Motorräder in Berufung gehen. Über diese würde das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entscheiden.

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