Urteil: Melatoninkapseln sind nicht generell Arzneimittel

AFP
AFP

Deutschland,

Kapseln, die ein halbes Gramm Melatonin und zusätzlich Melisse enthalten und als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden, sind keine Arzneimittel.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht sieht keinen Beweis für stärkere Wirkung als durch Lebensmittel.

Um als sogenanntes Funktionsarzneimittel zu gelten, müsse das Mittel nennenswerte Auswirkungen auf die Körperfunktionen haben, die nicht durch den Verzehr von Lebensmitteln erreicht werden könnten, erklärte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag. Es gab der Klage des Herstellers gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte statt. (Az. 13 A 1376/17)

Aus wissenschaftlicher Sicht bestehe derzeit keine hinreichende Klarheit, ob die Aufnahme von einem Milligramm Melatonin - also dem Inhalt zweier Kapseln - bei gleicher Wirkung nicht auch über in angemessener Menge verzehrte Lebensmittel möglich sei, teilte das Gericht weiter mit. Das Bundesinstitut trage hier die Beweislast. Auch würden die Kapseln nicht zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten beworben, sondern sollten für besseren Schlaf sorgen.

Kommentare

Weiterlesen

Donald Trump
221 Interaktionen
Selenskyj
Demo in Bern
350 Interaktionen
Bern

MEHR IN NEWS

1 Interaktionen
US-Justiz teilt mit
Genf Flughafen
7 Interaktionen
Sicher gelandet
Party
5 Interaktionen
Bayern
Polizei
6 Interaktionen
Jobkampf

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Bayern München
2 Interaktionen
Lobeshymne
fischer
4 Interaktionen
Baldige Rückkehr?
Laura Dahlmeier
9 Interaktionen
Deutschland
Hacker
Cyberangriffe