CDU/CSU halten an ihrer Klage in Karlsruhe gegen die Wahlrechtsreform der Ampel fest. Die Nichtzuteilung von Mandaten und der Wegfall der Grundmandatsklausel sei verfassungswidrig.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Thorsten Frei.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Thorsten Frei. - Bernd von Jutrczenka/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Spitze der Unionsfraktion im Bundestag geht trotz jüngster Vorschläge aus der Ampel zu nachträglichen Änderungen an der Wahlrechtsreform von einer Klage in Karlsruhe aus.

Eine Hauptstossrichtung bei einer solchen abstrakten Normenkontrollklage der Unionsabgeordneten gegen das von der Ampel verabschiedete neue Wahlgesetz werde die vorgesehene Nichtzuteilung von gewonnenen Mandaten sein, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten, Thorsten Frei (CDU). Dies sei ein Verstoss gegen das Demokratieprinzip, die Bürger würden zu einer Scheinwahl aufgerufen. Rechtlich hochproblematisch sei zudem der Wegfall der Grundmandatsklausel.

Er gehe davon aus, dass von der Fraktionssitzung am Nachmittag das Signal ausgehe, «dass wir definitiv das Wahlgesetz in Karlsruhe überprüfen lassen werden», sagte Frei. Für eine abstrakte Normenkontrolle seien 25 Prozent der Abgeordneten notwendig – das seien 184 – die Union habe 197 Parlamentarier. Er sei sich sicher, dass sich alle Abgeordneten von CDU und CSU daran beteiligen würden.

Den Vorschlag des SPD-Abgeordneten Axel Schäfer, die Fünf-Prozent-Hürde auf vier Prozent zu senken, um negative Folgen vor allem für CSU und Linke zu kompensieren, nannte Frei hochgradig irritierend. Schäfer habe weder ein Partei- noch ein Fraktionsamt, er könne nicht für die SPD-Fraktion, geschweige denn für die Koalition sprechen. Bei einer Absenkung der Fünf-Prozent-Marke bestehe zudem grundsätzlich die Gefahr, dass es im Bundestag mehr Fraktionen gebe und dies eine Regierungsbildung nicht erleichtern könne. Die Gefahr, dass es keine stabile Regierung gebe, täte dem Land nicht gut.

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine Wahlrechtsreform beschlossen, um den auf 736 Abgeordnete aufgeblähten Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete zu verkleinern. Die sogenannte Grundmandatsklausel soll entfallen. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei, die nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen erreicht hatte. Die CSU kam für sich gesehen 2021 auf 5,2 Prozent, gewann aber fast alle Direktmandate in Bayern.

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