UN-Menschenrechtsbüro kritisiert Afghanistan-Abschiebung
Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, Volker Türk, verurteilt die Rückführung afghanischer Flüchtlinge.

«Türk fordert einen sofortigen Stopp der gewaltsamen Rückführung aller afghanischen Flüchtlinge und Asylsuchenden, insbesondere derjenigen, denen bei ihrer Rückkehr Verfolgung, willkürliche Inhaftierung oder Folter drohen», teilte sein Büro in Genf mit.
Die Kritik gelte auch für Deutschland, wo am Morgen ein Flug mit 81 Afghanen aus Leipzig Richtung Kabul startete. Sagte die Sprecherin des Büros, Ravina Shamdasani, auf Nachfrage: «Menschen sollten nicht nach Afghanistan zurückgeschickt werden.» Vielen drohten dort Folter, unmenschliche Behandlung und Bestrafung. Zudem sei die humanitäre Lage verheerend. 70 Prozent der Bevölkerung lebten in Armut.
Der völkerrechtliche Grundsatz «Non-Refoulement-Prinzip»
Auf die Frage, ob es einen Unterschied mache, wenn es sich bei Abgeschobenen um abgelehnte Asylbewerber oder Straftäter handele, erinnerte Shamdasani an das «Non-Refoulement-Prinzip».
Es verbietet die Ausweisung, Auslieferung oder Rückschiebung von Personen, wenn ihnen im Zielland Folter, unmenschliche Behandlung oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dieser völkerrechtliche Grundsatz ist unter anderem Bestandteil der Genfer Flüchtlingskonvention.