Der TÜV hat wenige Tage vor Silvester vor illegalen Raketen und Böllern gewarnt.
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Ein Feuerwerk (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Umwelthilfe will dauerhafte Gesetzesänderung für Feuerwerksverbot.

«Von Böllern, die auf Märkten im Ausland, über suspekte Social-Media-Kanäle oder im Hinterzimmer von Kiosken angeboten werden, sollte man unbedingt die Finger lassen», erklärte der TÜV-Verband am Montag in Berlin. Viele illegale Knaller hätten eine deutlich stärkere Explosionswirkung als legale Produkte. Feiernde sollten deshalb nur Feuerwerk abbrennen, das in Deutschland zugelassen ist.

Wegen der Corona-Pandemie ist auch zum Jahreswechsel 2021/2022 der Verkauf von Feuerwerkskörpern, Raketen und Böllern in Deutschland verboten. Ein generelles Feuerwerksverbot gibt es jedoch nicht. Wer zu Hause noch aus den Vorjahren stammendes Feuerwerk hat, kann dies abbrennen. Trotz des geltenden Verkaufsverbots wird Feuerwerk aber auch in dubiosen Online-Shops oder von Händlern auf der Strasse angeboten. Die Bundespolizei stoppt immer wieder Autos, die mit verbotenen Böllern aus Polen oder Tschechien beladen sind.

Es ist nicht immer leicht, auf den ersten Blick zu erkennen, ob ein Feuerwerk legal ist oder nicht. Illegale Knallkörper tragen laut TÜV häufig Namen wie M80, M100, Blockbuster oder Quarterpounder. In Deutschland muss jedes Feuerwerksprodukt ein CE-Kennzeichen und die Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen. Wichtig ist auch die Registriernummer des Herstellers auf den Feuerwerkskörpern.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) rief alle Bürgerinnen und Bürger auf, in der Silvesternacht auf jegliches Feuerwerk zu verzichten. Nur dann würden Krankenhäuser und Rettungsdienste in Zeiten der Covid-19-Pandemie tatsächlich weniger belastet. Zudem werde die Atemluft vor schädlicher Feinstaubbelastung bewahrt und Haus- und Wildtiere könnten die Nacht ohne Stress und Panik verbringen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch forderte von der neuen Bundesregierung zudem eine Änderung der Sprengstoffverordnung, um entweder deutschlandweit ein Böllerverbot durchzusetzen oder den Kommunen ab nächstem Jahr zu ermöglichen, selbstständig grossflächige Verbote auszusprechen.

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) dringt auf Gesetzesänderungen, um auch über den Jahreswechsel hinaus Einschränkungen und Verbote von Feuerwerk zu verankern. Nötig seien zudem effektive gesetzliche Massnahmen, um Feuerwerkskörper mit schädlichen Inhaltsstoffen und hoher Staubentwicklung aus dem Verkehr zu ziehen.

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