Toter Rollerfahrer in Paris: Ermittlungsverfahren gegen Polizisten

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Frankreich,

Nach dem Tod eines französischen Rollerfahrers (†42) wird wegen fahrlässiger Tötung gegen drei Beamte vorgegangen. Von seinem Tod kursiert ein Video online.

cedric chouviat
Ein Polizist aus Frankreich. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Paris wurde im Januar ein 42-jähriger Rollerfahrer bei einer Polizeikontrolle getötet.
  • Nun wird wegen fahrlässiger Tötung gegen drei Beamte vorgegangen.
  • Vom Tod des Franzosen Cédric Chouviat kursiert ein Video online.

Ein halbes Jahr ist es her, seit Rollerfahrer Cédric Chouviat (†42) nach einer Polizeikontrolle in Paris ums Leben gekommen ist. Gegen drei Beamte ist ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet worden. Sie sind unter Auflagen auf freiem Fuss, wie es am Donnerstag aus Justizkreisen hiess. Der Tod des Lieferanten hatte im Januar für Entrüstung in Frankreich gesorgt.

Was geschah im Januar?

Chouviat war damals mit seinem Motorroller in der Nähe des Eiffelturms unterwegs. Kurz darauf wurde er von der Polizei kontrolliert. Er kam anschliessend ins Krankenhaus, wo er wenige Tage später starb.

Die Autopsie ergab unter anderem einen Kehlkopfbruch. Medien zufolge ist auf Audioaufnahmen zu hören, wie Chouviat während der Kontrolle mehrfach gesagt habe: «Ich ersticke.»

Auf Amateurvideos der Polizeikontrolle ist zu sehen, wie der Mann von Polizisten auf den Boden gedrückt wird. Die Polizei hatte damals angegeben, dass Chouviat auf dem Motorroller telefoniert habe. Aus diesem Grund habe man ihn angehalten. Schliesslich sei er aggressiv geworden und die Situation sei eskaliert.

Ein Polizeibeamter bestritt, gehört zu haben wie Chouviat sagte, er ersticke. Dies berichtete «Le Parisien». Die Familie von Chouviat hatte damals einen Trauermarsch organisiert und die Polizei scharf kritisiert.

Nicht nur in den USA

Auch in Frankreich gab es zuletzt immer wieder Proteste gegen Polizeigewalt. Das Ermittlungsverfahren kann am Ende zu einem Strafprozess führen. Dieser ist nur möglich, wenn die Ermittler ausreichend Beweise gegen die Beschuldigten sehen. Andernfalls können sie das Verfahren auch wieder einstellen.

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