Tödliche Polizeischüsse: Ermittlungen wegen Totschlags

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Deutschland,

Die tödlichen Schüsse eines Polizeianwärters auf einen mit einem Messer bewaffneten Mann in Gelsenkirchen sorgten für Aufsehen. Was wirklich passierte, ist noch immer nicht klar. Auch nicht, ob die Schüsse wirklich aus Notwehr fielen.

Der Tatort vor einer Polizeistation in Gelsenkirchen Anfang Januar. Foto: Rene werner/IDA NewsMedia/dpa
Der Tatort vor einer Polizeistation in Gelsenkirchen Anfang Januar. Foto: Rene werner/IDA NewsMedia/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach den tödlichen Schüssen auf einen mit einem Messer bewaffneten 37-Jährigen in Gelsenkirchen wird gegen einen 23 Jahre alten Polizeianwärter wegen des Verdachts des Totschlags ermittelt.

Es sei noch unklar, ob die Schüsse am 5. Januar «durch Notwehr gedeckt waren». Das geht aus einem vertraulichen Bericht an den Innenausschuss des NRW-Landtags hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. In dem Bericht heisst es zudem: «Nicht sicher geklärt ist insbesondere, ob der Getötete - wie in den Medien berichtet - «Allahu Akbar» rief».

Nach aktuellem Ermittlungsstand, der sich in dem vertraulichen Bericht des Innenministers findet, hatte der 37-Jährige zunächst vor der Polizeiwache mit einem Stock auf einen geparkten Streifenwagen geschlagen. Der Polizeianwärter und ein 41 Jahre alter Kollege sprachen den Mann an. Laut «unbeteiligten Zeuginnen», wie es heisst, lief der Mann dann mit dem Ast und einem Messer auf die Polizisten zu. Nach Auswertung von Fotos vom Tatort «dürfte der Abstand wenige Meter betragen haben». Der Polizeianwärter habe vier Schüsse abgegeben. Der türkische Staatsbürger, der in Gelsenkirchen lebte, starb noch vor Ort im Rettungswagen.

Die Ermittler, die den Angriff in der Nacht zunächst als Anschlag gewertet hatten, gehen inzwischen von einer psychischen Erkrankung des Getöteten aus. Laut dem öffentlichen Bericht an den Innenausschuss wurde dem Mann nach zwei Prüffallbearbeitungen eine «islamistische Grundhaltung» attestiert. Es lägen aber keine Hinweise auf «eine Radikalisierung, Einbindung in die islamistische Szene in Deutschland oder sonstige Verbindungen zu islamistischen Gruppierungen» vor. Im nichtöffentlichen Bericht wird der Mann als Einzeltäter bezeichnet.

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