Tattoo Entfernungen: Nur noch Fachärzte sollen lasern dürfen

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Deutschland,

Aktuell bieten in Deutschland viele gewerbliche Anbieter die Entfernung von Tattoos an. Dies soll sich in Zukunft aber ändern.

Schlecht entfernte Tattoos hinterlassen Narben.
Schlecht entfernte Tattoos hinterlassen Narben. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zukunft sollen nur noch Fachärzte Tattoos lasern dürfen.
  • Grund sind die «erheblichen gesundheitlichen Risiken» einer solchen Behandlung.
  • Bislang kann jeder gewerbliche Anbieter solch eine Tattooentfernung vornehmen.

Tattooentfernungen mit Laser sollen künftig nur noch von Fachärzten vorgenommen werden dürfen. Bei solchen Laseranwendungen gebe es «erhebliche gesundheitliche Risiken für die zu behandelnden Personen», erklärte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums am Montag. Deswegen sei «fachärztliche Expertise» notwendig. Eine entsprechende Artikelverordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts soll Anfang 2019 in Kraft treten. Für Tattooentfernungen soll dann aber zunächst eine Übergangsfrist gelten.

Bei der Entfernung einer Tätowierung mit Laser werden die Farbteilchen des Tattoos in winzige Partikel zerbrochen, die dann vom Körper abtransportiert werden. Allerdings können beim Lasereinsatz giftige Spaltprodukte entstehen. Ausserdem gibt es das Risiko von Verbrennungen, Pigmentstörungen und allergischen Reaktionen.

Entfernung ohne Qualifikation

Die Bundesregierung sieht deswegen Handlungsbedarf: «Bislang können diese Strahlungsquellen von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist», erklärte die Sprecherin des Bundesumweltministeriums. Dabei sei auch bei Laseranwendungen aus kosmetischen Gründen fachärztliche Expertise nötig. «Diese Regelungslücke soll geschlossen werden», erklärte die Sprecherin. «Für die Tattooentfernung ist vorgesehen, dass Laseranwendungen zur Entfernung von Tätowierungen künftig Fachärztinnen und Fachärzten vorbehalten bleiben.»

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte kürzlich eine «rechtlich verbindliche» Regelung für eine fundierte Ausbildung von professionellen Anbietern von Laseranwendungen gefordert. Eine im Auftrag des BfS erstellte Umfrage hatte ergeben, dass bei knapp einem Fünftel der kosmetischen Behandlungen mit starken Lichtquellen wie Laser bleibende Nebenwirkungen wie Narben auftraten. Bei weiteren zwei Fünfteln kam es zumindest zu vorübergehenden Nebenwirkungen.

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