Jimi Blue Ochsenknecht nach Österreich ausgeliefert
Jimi Blue Ochsenknecht wurde am Mittwochmorgen an Österreich ausgeliefert. Der Schauspieler wurde wegen unbeglichener Rechnungen festgenommen.

Jimi Blue Ochsenknecht wurde Ende Juni 2025 am Hamburger Flughafen festgenommen, nachdem er aus Dubai eingereist war. Grund dafür war ein europäischer Haftbefehl, ausgelöst von den österreichischen Behörden aufgrund eines Betrugsverdachts.
Nach mehreren Tagen im Gefangenentransport durch verschiedene deutsche Bundesländer wurde er schliesslich in eine grenznahe Justizvollzugsanstalt nach Bayern gebracht. Am heutigen Mittwochmorgen erfolgte die Übergabe an die österreichischen Behörden am Grenzübergang Kiefersfelden.

Ochsenknecht lächelte laut der «Bild», als er in Begleitung der Polizei aus dem Bus stieg. Er trug dabei die gleiche Kleidung, in der er bei seiner Festnahme in Hamburg angetroffen wurde.
Was wird Jimi Blue Ochsenknecht vorgeworfen?
Der Schauspieler hatte Ende 2021 seinen Geburtstag ausgiebig in Tirol gefeiert. Dabei habe er eine Hotelrechnung von fast 14'000 Euro verursacht.
Die Staatsanwaltschaft in Innsbruck wirft ihm vor, der Zahlung über einen langen Zeitraum nicht nachgekommen zu sein. Auch auf Ratenzahlungsangebote und gerichtliche Mahnungen reagierte Ochsenknecht nicht, sodass schliesslich europaweit nach ihm gefahndet wurde.

Mittlerweile soll seine Ex-Partnerin Yeliz Koc die offene Rechnung beglichen haben, wie der «Spiegel» berichtet. Die Ermittlungen gegen Ochsenknecht laufen unabhängig davon weiter.
Jimi Blue Ochsenknecht muss in Österreich vor Gericht
Nach der Auslieferung wurde Ochsenknecht den österreichischen Behörden übergeben und muss sich demnächst vor einem Ermittlungsrichter in Innsbruck verantworten. Bei diesem Termin wird entschieden, ob er bis zum Prozessbeginn in Untersuchungshaft bleibt oder auf freien Fuss gesetzt wird.
Sollte Ochsenknecht verurteilt werden, drohen ihm dem «Stern» zufolge bis zu drei Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, sich erst nach Abschluss der Verfahrensschritte zu äussern und bis dahin keine weiteren Informationen preiszugeben.