Der berühmte Street-Art-Künstler Banksy, dessen Identität unbekannt ist, wollte auf einem seiner Werke das Copyright behalten. Der Richter lehnte dies ab.
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Das bekannte Werk «Flower thrower» von Banksy. - Getty Images
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Das Wichtigste in Kürze

  • Banksy ist ein englischer Street-Art-Künstler, der weltweit bekannt ist.
  • Obwohl er nicht viel von Copyright hält, wollte er es auf einem seiner Werke behalten.
  • Aufgrund seiner fehlenden öffentlichen Identität lehnte das Gericht dies ab.

Eigentlich ist der bekannte Street-Art-Künstler Banksy gegen Copyright und hat bisher auch darauf verzichtet. Doch auf einem seiner Werke wollte er das Recht in der EU behalten. Er will nicht, dass andere sein Motiv verwenden, um davon zu profitieren und Kredit daraus zu schlagen. Dies berichtet die «Kronen Zeitung».

Ein Grusskarten-Unternehmen machte mit dem Werk, dass er damals auf eine Wand in Jerusalem malte, Geschäfte. Sogar auf der Webseite schreibt das Unternehmen: «Wir haben Banksy-Bilder, die du vielleicht noch nie gesehen hast.»

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Das bekannte Werk «Girl with Balloon» von Banksy. - Keystone

Daraufhin wurde ihm rechtlich dazu geraten, seinen eigenen Shop zu eröffnen. Dadurch ist er als Ladeninhaber von eingetragenen Warenzeichen verpflichten, seine Marken im Handelsverkehr ordnungsgemäss zu verwenden.

«Beleidigende und unpraktische» Werke

Der Künstler, der seine Identität seit Jahren geheim hält, eröffnete auf diese Empfehlung hin ein Geschäft in London. Dort verkauft er seinen Angaben zufolge «beleidigende und unpraktische» Werke, wie etwa eine Diskokugel aus einem Polizeihelm.

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Hier wird die Polizeihelm-Diskokugel in Wien ausgestellt. - Keystone

Doch der Plan, seine Kunst so vor geldgierigen Unternehmen zu schützen, ging nicht auf. Die Richter haben entschieden, dass die Shop-Eröffnung nur der Umgehung des Gesetzes diene. Es geht dabei nicht darum, seine Werke auf den Markt zu bringen.

Amt für geistiges Eigentum ist gegen Banksy

«Banksy hat sich entschieden, anonym zu bleiben und zum grösstenteils Graffitis auf das Eigentum anderer Leute ohne Erlaubnis zu malen. Dies, anstatt es auf Leinwände oder sein eigenes Eigentum zu malen», argumentierte das Amt der EU für geistiges Eigentum gemäss der Zeitung.

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Ein Werk von Banksy an einer Hauswand. - Instagram / @banksy

Und weiter könne man ohnehin nicht feststellen, ob Banksy der Urheber sei, da seine Identität ja geheim sei.

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