Staatsanwaltschaft will Aufhebung der Immunität Ramelows

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    Deutschland,

    Ein Ministerpräsident, der gegenüber einem AfD-Abgeordneten die Beherrschung verliert und sich zu einer beleidigenden Geste hinreissen lässt. Der Mittelfinger von Bodo Ramelow hat möglicherweise ein Nachspiel für ihn.

    Der Mittelfinger, den Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow im Landtag einem AfD-Abgeordneten gezeigt hat, sorgt weiter für Wirbel. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
    Der Mittelfinger, den Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow im Landtag einem AfD-Abgeordneten gezeigt hat, sorgt weiter für Wirbel. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat die Aufhebung der Immunität von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) beantragt.

    Es geht um den Vorwurf der Beleidigung, wie ein Sprecher der Behörde am Mittwoch sagte.

    Zuvor hatte die «Thüringer Allgemeine» darüber berichtet. Hintergrund ist ein Vorfall im Landtag Mitte Juli, als Ramelow dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller von der Regierungsbank aus den Mittelfinger zeigte. Ausserdem hatte er ihn als «widerlichen Drecksack» bezeichnet und dies später vor laufender Kamera wiederholt. Möller erstattete daraufhin Anzeige.

    Der Antrag auf Immunitätsaufhebung Ramelows ist nach Angaben des Landtags bereits eingegangen. Der Regierungschef geniesst Immunität, weil er auch Abgeordneter des Parlaments ist. In Thüringen muss der Justizausschuss die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten beschliessen. Vorsitzender des Gremiums ist Möller selbst. Erst wenn der Ausschuss Ramelows Immunität aufgehoben hat, könnten Ermittlungen zu dem Fall beginnen. Dem Antrag war laut Staatsanwaltschaft eine erste Prüfung vorausgegangen , ob sich aus den Vorwürfen ein Anfangsverdacht ergibt.

    Die CDU-Fraktion sprach sich für die Aufhebung von Ramelows Immunität aus. «Provokationen von Links und Rechts schaden unserem Land», sagte ihr Vorsitzender Mario Voigt. Er forderte, dass der Vorfall in der Juli-Plenarsitzung «ohne Ansehen der Person» juristisch aufgearbeitet wird. «Selbstverständlich muss die Immunität des Ministerpräsidenten aufgehoben werden, wenn dies zur Aufklärung nötig ist.»

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