Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung im Ahrtal

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Deutschland,

Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach der Unwetterkatastrophe im Ahrtal.

Zerstörung im Ahrtal
Zerstörung im Ahrtal - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Behörden warnten oder evakuierten möglicherweise zu spät.

Es gebe den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen oder Evakuierungen, teilte die Behörde am Montag mit. In die Prüfung würden neben Presseberichten auch Feststellungen aus Todesermittlungsverfahren und weitere polizeiliche Hinweise einbezogen.

Es lägen inzwischen auch polizeiliche Erkenntnisse zum Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig vor, hiess es weiter. Diese würden daraufhin ausgewertet, ob sich aus ihnen der Anfangsverdacht von Straftaten ergebe.

Nach den Unwettern und dem darauf folgenden Hochwasser in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern Mitte Juli wurden inzwischen mehr als 180 Todesopfer registriert. Das rheinland-pfälzische Ahrtal war von der Katastrophe besonders betroffen. Am Wochenende berichtete die «Frankfurter Allgemeine Zeitung», dass der Landkreis Ahrweiler offensichtlich in der Nacht vor der Flutkatastrophe vom Landesumweltamt gewarnt worden sei, darauf aber nicht rechtzeitig reagiert habe.

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