Spionage: EU führt Meldepflicht für russische Diplomaten ein
Die EU begrenzt die Reisefreiheit von Russlands Diplomaten zur Abwehr von Spionage und Desinformation.

Zur Abwehr vor Spionage und Desinformation schränkt die EU die Bewegungsfreiheit russischer Diplomaten und Konsularbeamter sowie ihrer Mitarbeiter und Familienangehörigen ein.
Wie aus dem aktuellen Amtsblatt der EU hervorgeht, müssen sie Reisen zwischen Mitgliedstaaten ab dem 25. Januar kommenden Jahres mindestens 24 Stunden vorab in den Ziel- und Durchreiseländern anmelden. Letztere können zudem auch eine Genehmigungspflicht für die Einreise oder Durchreise einführen, um Reisen im Zweifelsfall verbieten zu können.
Zur Begründung der im Zuge eines neuen Pakets mit Russland-Sanktionen beschlossenen Massnahme heisst es, die betroffenen Personen würden zum Teil eingesetzt, um nachrichtendienstliche Operationen zur Verteidigung der russischen Aggression gegen die Ukraine durchzuführen.
Solche Massnahmen umfassten in erster Linie die Beteiligung an geheimen Aktivitäten wie Spionage und die Verbreitung von Desinformation über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, um «die öffentliche Meinung» zu verzerren.
Reaktion auf Kritik von EU-Staaten
So würden historische Fakten in Bezug auf das ukrainische Volk oder «die Ukraine als Nation» falsch dargestellt, falsche rechtliche Begründungen dafür gegeben, wer der tatsächliche Angreifer sei, und verschiedene Verstösse der russischen Streitkräfte gegen das humanitäre Völkerrecht oder die internationalen Menschenrechtsnormen geleugnet.
Bislang konnten russische Diplomaten und anderes Personal in der Regel ungehindert ausserhalb des Hoheitsgebiets des Aufnahmestaats und durch das Gebiet der Union reisen. Vor allem östliche EU-Staaten üben daran bereits seit Jahren Kritik.
Andere Mitgliedstaaten hatten hingegen die Sorge geäussert, dass Russland im Gegenzug auch die Bewegungsfreiheit europäischer Diplomaten in Russland einschränken könnte. Die EU betont nun, dass Reisen innerhalb des eigentlichen Aufnahmestaats weiterhin nicht angemeldet werden müssen.
Neues Paket an Russland-Sanktionen
Die neuen Massnahmen stünden im Einklang mit den Rechten und Pflichten der Mitgliedstaaten aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 oder dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963, heisst es im Amtsblatt.
Nach Angaben von EU-Beamten könnten Verstösse gegen die Auflagen mit dem Entzug der diplomatischen Akkreditierung geahndet werden.
Das neue Paket mit Russland-Sanktionen war am Donnerstagmorgen kurz vor dem Beginn eines EU-Gipfels in Brüssel beschlossen worden. Es sieht unter anderem vor, Russlands Einnahmen aus dem Verkauf von Gas und Öl weiter zu reduzieren.
Dazu gehört jetzt ein vollständiges Importverbot von Flüssigerdgas (LNG) aus Russland schon 2027 und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant. Zudem wurden weitere Strafmassnahmen im Finanzsektor und Handelsbereich vereinbart.