«Spiegel»: Bluttest auf Downsyndrom wird Kassenleistung
Bluttests zur Erkennung des Downsyndroms sollen laut «Spiegel» unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Gemeinsamer Bundesausschuss entscheidet in kommender Woche.
Darauf einigte sich der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen, wie das Magazin am Freitag unter Berufung auf das Umfeld des Gremiums berichtete. Die Kosten sollen allerdings nur bei «besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auffälligkeiten» übernommen werden. Flächendeckende Tests wird es nicht geben.
Offiziell will der Bundesausschuss seine Entscheidung am kommenden Donnerstag bekannt geben. In den vergangenen Monaten konnten sich wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer, der Deutsche Ethikrat, die Gendiagnostikkommission und zahlreiche weitere Organisationen in einem Stellungnahmeverfahren zur geplanten Änderung der Mutterschaftsrichtlinien äussern.
Um ethischen Zweifeln zu begegnen, müssen dem Bericht zufolge Ärzte Schwangere künftig besser aufklären, was ein positives Testergebnis bedeutet. Bei der Beratung soll künftig immer auch ein Mediziner anwesend sein, der Erfahrung mit Trisomiepatienten hat. Patientenvertreter konnten sich dem «Spiegel» zufolge nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, den Test erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche zu bezahlen. Das hätte mögliche Abtreibungen erschwert.
Mit dem Test wird fetale DNA im Blut der Schwangeren daraufhin untersucht, ob eine Trisomie 21, also ein Downsyndrom, oder die Chromosomenstörungen Trisomie 13 und 18 vorliegen. Damit sollen Eingriffe wie eine Fruchtwasseruntersuchung oder Biopsie der Plazenta, die mit grossen Risiken für das ungeborene Kind verbunden sind, vermieden werden. Bislang müssen Schwangere den seit einigen Jahren verfügbaren Blutschnelltest in der Regel selbst bezahlen.
Unter Politikern und Ethikexperten ist der vorgeburtliche Bluttest umstritten, weil sich viele Eltern nach einem positiven Ergebnis für eine Abtreibung entscheiden. Der Gemeinsame Bundesausschuss stellte in der Vergangenheit aber bereits klar, dass es ausdrücklich um die Anwendung des Tests bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken oder Auffälligkeiten gehe.
Es gehe «nicht etwa um eine Reihenuntersuchung aller Schwangeren», machte der Ausschussvorsitzende Josef Hecken zuletzt im Frühjahr deutlich. Ein ausschliesslich statistisch begründetes Risiko für eine Trisomie beispielsweise aufgrund des Alters der Schwangeren reicht demnach nicht für eine Kostenübernahme durch die Kassen. Die Neuregelung soll erst mit einem Beschluss zu einer Versicherteninformation in Kraft treten, der für Herbst 2020 geplant ist.