SPD-Heil verteidigt Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Deutschland will die Kurzarbeitergelder um weitere zwölf Monate verlängern. Dies stoss auf Kritik.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Kurzarbeitergelder gelten neu in Deutschland für 24 Monate.
- Dies stoss bei Wissenschaftlern auf Kritik.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die geplante Verlängerung des Kurzarbeitergelds in der Corona-Krise gegen Kritik verteidigt.
Heil verwies vor der Kabinettssitzung am Mittwoch im ARD-«Morgenmagazin» darauf: Im Zuge der Verlängerung werde den Unternehmen auch ein «Innovationsanreiz» gesetzt.
Vorwürfe, wonach durch das Kurzarbeitergeld auch Firmen am Leben gehalten würden, die nicht mehr wettbewerbsfähig seien, wies der Minister zurück.
«Kein Zombieunternehmen»
Einige, die «sehr theoretisch in der akademischen Stube» redeten, «sollten mal in den Betrieb gehen». Das sagte Heil und verwies darauf, dass er am Nachmittag ein Unternehmen aus der Eventbranche besuchen wollte.
«Das ist kein Zombieunternehmen», sagte der SPD-Politiker. «Die haben alles richtig gemacht und haben im Moment nur kein Geschäft, weil vieles untersagt ist.»
Die Corona-Krise habe die «tiefste Wirtschaftskrise unserer Geschichte ausgelöst», sagte Heil. Das Kurzarbeitergeld helfe Unternehmen und Beschäftigten. «Alle wissen, das ist eine notwendige Brücke.»
Nicht jeder Arbeitsplatz könne erhalten werden
Es könne angesichts des Ausmasses der Krise nicht jeder Arbeitsplatz erhalten werden, fügte er hinzu. «Aber wir werden um jeden Arbeitsplatz kämpfen.»
Die Spitzen von Union und SPD hatten im August beschlossen, dass Kurzarbeiter künftig bis zu 24 Monate bekommen. Bislang galt die Kurzarbeit für zwölf Monate.
Hieran hatte sich Kritik von einigen Wirtschaftswissenschaftlern entzündet. Das Kurzarbeitergeld könne die notwendigen Veränderungen in den Unternehmen mit Blick auf den Strukturwandel hemmen.

Die Plänen der grossen Koalition sehen vor, dass die Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeiter zur Stabilisierung der Unternehmen bis 30. Juni 2021 vollständig vom Bund erstattet werden.
In der zweiten Jahreshälfte 2021 sollen sie dann in der Regel zur Hälfte erstattet werden. Wenn die Firmen allerdings Weiterbildungsmassnahmen während der Kurzarbeit ermöglichen, soll es auch dann eine vollständige Erstattung geben.