Separatistenführer Puigdemont gewinnt vor höchstem EU-Gericht
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die Aufhebung der Immunität des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont im Europaparlament für nichtig erklärt.

Die Richterinnen und Richter in Luxemburg hoben damit ein Urteil der Vorinstanz auf, das die Klagen von Puigdemont und seinen zwei Mitstreitern Antoni Comín und Clara Ponsatí zunächst abgewiesen hatte.
Puigdemont, Comín und Ponsatí waren 2019 ins Europäische Parlament gewählt worden. Es entschied 2021, ihre Immunität aufzuheben, nachdem die spanische Justiz einen Haftbefehl erlassen und die Immunitätsaufhebung beantragt hatte. Hintergrund war ein illegales Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien und der anschliessende Beschluss zur Abspaltung von Spanien 2017 unter dem damaligen Regierungschef Puigdemont. Das Strafverfahren hatte auch die rechtspopulistische spanische Partei Vox mitinitiiert.
Dem Gerichtshof zufolge machte das Parlament Fehler bei der Benennung des Abgeordneten, der im EU-Parlament als Berichterstatter die jeweiligen Anträge auf Immunität prüfte. Im konkreten Fall gehörte der Berichterstatter einer Fraktion an, in der auch Mitglieder von Vox vertreten waren.
Laut Urteil hätte das Parlament niemanden aus einer Fraktion einsetzen dürfen, in der auch Abgeordnete der Partei sind, die das Strafverfahren gegen den Betroffenen des Immunitätsverfahrens angestossen hatte. Ein solcher Berichterstatter könnte als nicht unparteiisch angesehen werden, so die Richterinnen und Richter. Aus dem EU-Parlament hiess es dazu lediglich, man analysiere das Urteil und äussere sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter.
Die praktischen Auswirkungen des Urteils dürften begrenzt sein: Die Legislaturperiode, in der der Beschluss gefasst wurde, endete bereits 2024; die Abgeordnetenmandate liefen aus. Lediglich Comín wurde als Mitglied des EU-Parlaments für die laufende Legislaturperiode wiedergewählt, hat dort aber keinen Sitz, weil ihm die Bestätigung durch spanische Behörden fehlt.
Puigdemont floh mit weiteren Regierungsmitgliedern vor der Strafverfolgung von Spanien ins Ausland und lebt heute in Belgien. Einen Antrag auf Amnestie, also einen Straferlass, lehnte Spaniens Oberster Gerichtshof ab. Puigdemont legte dagegen Beschwerde beim Verfassungsgericht ein. Wann das Gericht entscheiden könnte, ist unbekannt.














