Schumacher-Erpressung: Revision eingelegt

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Deutschland,

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht prüft die versuchte Erpressung der Familie Schumacher nach eingereichter Revision.

Michael Schumacher Prozess
Der 54-jährige Hauptangeklagte aus der Türsteher-Szene der Bodensee-Stadt Konstanz wurde zu drei Jahren Haft wegen versuchter schwerer Erpressung verurteilt. (Archivbild) - dpa

Mit der versuchten Erpressung der Familie des deutschen Formel-1-Rekordweltmeisters Michael Schumacher muss sich nun das Düsseldorfer Oberlandesgericht befassen.

Sowohl der Anwalt der Familie Schumacher als auch der des Hauptangeklagten haben Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) auf Anfrage sagte.

Das Wuppertaler Landgericht hatte in der vergangenen Woche das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und die Berufung verworfen.

Türsteher in Konstanz zu Haft wegen Erpressung verurteilt

Der 54-jährige Hauptangeklagte aus der Türsteher-Szene der Bodensee-Stadt Konstanz wurde zu drei Jahren Haft wegen versuchter schwerer Erpressung verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos von Michael Schumacher erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro (heute 14,07 Millionen Franken) zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen.

Der frühere Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

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