Schumacher-Erpressung: Angeklagter nimmt Berufung zurück
Im Fall der versuchten Erpressung von Michael Schumachers Familie ist das Urteil gegen einen der drei Angeklagten in Deutschland rechtskräftig geworden.

Im Fall der versuchten Erpressung der Familie des Formel-1-Rekordweltmeisters Michael Schumacher ist in Deutschland das Urteil gegen einen der drei Angeklagten rechtskräftig geworden.
Nachdem der Richter des Landgerichts Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) allen drei Angeklagten geringe Aussichten auf mildere Strafen in der Berufungsinstanz bescheinigt hatte, zog der Sohn des Hauptangeklagten seine Berufung zurück. Er hatte sechs Monate Haft auf Bewährung erhalten.
«Das erscheint mir nicht allzu hoch. Ihr Rechtsmittel ist nicht sehr erfolgversprechend», hatte der Richter gesagt. Da weder Nebenklage noch Staatsanwaltschaft gegen den Schuldspruch für den 31-Jährigen Rechtsmittel eingelegt hatten, wurde das Urteil sofort rechtskräftig. Gegen die beiden anderen Angeklagten wird in der kommenden Woche weiter verhandelt.
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet Michael Schumacher seit 2013 abgeschirmt
Michael Schumacher seit 2013 abgeschirmt
Der frühere Rennfahrer Michael Schumacher wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.
Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften, 54-jährigen Hauptangeklagten Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2400 Euro Geldauflage verurteilt.
Die Nebenklage will ihn als Mittäter zu einer deutlich höheren Strafe verurteilt sehen. Der Sohn des Hauptangeklagten wurde ebenfalls wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung verurteilt.










