Sachsen-Anhalt: Impfschäden in vier Fällen anerkannt
Von 200 gestellten Anträgen zur Anerkennung von Impfschäden wurden im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt bislang vier anerkannt.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat bisher vier Impfschäden anerkannt.
- Die Betroffenen werden finanziell unterstützt.
- Mehr als die Hälfte der 200 gestellten Anträge wurden bereits abgelehnt.
Bis zum 3. Januar gingen beim Landverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt (D) 200 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden ein. Vier davon wurden bisher anerkannt, mehr als die Hälfte bereits abgelehnt. In vielen Fällen konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Corona-Impfung für die entsprechenden Schäden verantwortlich ist.
In drei der anerkannten Fälle handelt es sich um vorübergehende Gesundheitsstörungen von bis zu sechs Monaten. In einem Fall um eine dauerhafte. Die Betroffenen erhalten finanzielle Unterstützung. Das teilt eine Sprecherin des Amtes auf Anfrage der Nachrichtenagentur DPA mit
Die angegebenen Gesundheitsstörungen reichen von Müdigkeit oder Kopfschmerzen, bis zu Schlaganfällen.