Russland hat den Schuldspruch eines niederländischen Gerichts zum Abschuss der Passagiermaschine MH17 nicht anerkannt.
Flug MH17
Trümmer des Flugs MH17 - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Russland anerkennt den Schuldspruch beim Abschuss der MH17-Maschine nicht an.
  • Ein niederländisches Gericht hatte zwei Russen und einen Ukrainer schuldig gesprochen.
  • Sie sollen die Passagiermaschine MH17 im Jahre 2014 mit einer Rakete abgeschossen haben.

Russland hat den Schuldspruch eines niederländischen Gerichts zum Abschuss der Passagiermaschine MH17 über der Ostukraine im Jahr 2014 als politisch motiviert zurückgewiesen.

«Sowohl der Verlauf als auch die Ergebnisse der Verhandlung zeugen davon, dass ihr der politische Auftrag zugrunde lag, die Version (...) von einer Beteiligung Russlands an der Tragödie zu stärken», teilte das russische Aussenministerium am Donnerstag auf seiner Homepage mit. Das niederländische Strafgericht hatte zwei Russen und einen Ukrainer zu lebenslanger Haft verurteilt.

Richter sicher, dass Separatisten verantwortlich

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die drei damals ranghohen Separatisten für den Einsatz der Luftabwehrrakete vom Typ Buk verantwortlich waren, mit der die Boeing abgeschossen wurde. Dabei kamen alle 298 Insassen ums Leben. Das Geschütz war demnach von einer Militärbasis im russischen Kursk in die Ukraine geliefert und nach dem Abschuss wieder zurück über die Grenze gebracht worden.

Ukraine Krieg
Selbst die eigenen Soldaten müssen – anders als das Foto erahnen lässt – unter harten Bedingungen kämpfen. (Archiv) - Keystone

Dass die Verurteilten ihre Strafe verbüssen, gilt als unwahrscheinlich. Sie halten sich in Russland auf – und aus Sicherheitskreisen in Moskau hiess es bereits inoffiziell, dass sie nicht ausgeliefert würden.

Die russische Führung hat den Prozess schon früher abgelehnt und eine Mitverantwortung stets abgestritten. «Die Verhandlung in den Niederlanden hat alle Chancen als eine der skandalträchtigsten in die Geschichte einzugehen – mit seiner langen Liste von Merkwürdigkeiten, Ungereimtheiten und fragwürdigen Schlussfolgerungen der Anklage, die nichtsdestotrotz in das Verdikt eingeflossen sind», kritisierte das Aussenministerium nun zum Abschluss noch einmal.

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