Für Frauen soll bei häuslicher Gewalt der Zugang zu Schutz und Beratung bundesweit sichergestellt werden. Das Gremiums «Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen» strebt eine bessere Verzahnung der Massnahmen an.
Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Foto: Michael Kappeler/dpa
Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Foto: Michael Kappeler/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen wollen den Austausch am Runden Tisch zur Gewalt gegen Frauen auch in der kommenden Legislaturperiode fortsetzen.

Darauf verständigten sich die Mitglieder des Gremiums «Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen» am Donnerstag bei ihrer Abschlussbilanz zur 19. Legislaturperiode.

Die Vertretungen aller drei staatlichen Ebenen präsentierten ein gemeinsames Positionspapier, in dem sie sich unter anderem für eine bundesweite Regelung zur Finanzierung des Aufenthalts in Frauenhäusern aussprechen. Diese Regelung solle künftig den Zugang zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bundesweit sicherstellen.

Das am Donnerstag vorgelegte Positionspapier soll die Grundlage für einen Gesetzentwurf bilden, heisst es in der gemeinsamen Abschlusserklärung. «Wir müssen in der nächsten Legislaturperiode eine bundesgesetzliche Regelung schaffen für den Zugang zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt», erklärte Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht (SPD).

Auf Initiative ihrer Vorgängerin im Amt der Bundesfrauenministerin, Franziska Giffey (SPD), hatte sich der Runde Tisch «Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen» im September 2018 erstmals getroffen. Es ging darum, im Austausch zwischen den staatlichen Ebenen den Ausbau von Hilfsangeboten für Frauen in Not voranzubringen.

Neben dem Appell, in der kommenden Legislaturperiode eine bundesweite Regelung zur Finanzierung von Frauenhäusern zu beschliessen, verwiesen die Mitglieder auf bereits bestehende Initiativen. Seit 2020 stellt der Bund jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung, um Frauenhäuser und Fachberatungsstellen zu fördern, das Programm läuft noch bis 2024. Weitere fünf Millionen Euro pro Jahr bis 2022 fliessen in neue Konzepte im Kampf gegen Gewalt an Frauen.

Der Austausch am Runden Tisch habe zu einer «besseren Verzahnung der Massnahmen von Bund, Ländern und Kommunen» geführt, heisst es weiter in der Erklärung. Auch im Umgang mit besonderen Herausforderungen für Frauen in der Pandemie seien die Gespräche sehr hilfreich gewesen.

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