Reisekosten der Ehefrau vom Finanzamt nicht anerkannt

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Deutschland,

Die berufliche Reise mit der privaten zu verbinden, könnte zu einer Steuerersparnis führen. Das dachte zumindest eine Steuerberater, der die Reisekosten seiner Ehefrau ebenfalls dem Finanzamt vorlegte.

Ein Steuerberater kann die Reisekosten seiner Ehefrau nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Foto: Oliver Berg/Illustration
Ein Steuerberater kann die Reisekosten seiner Ehefrau nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Foto: Oliver Berg/Illustration - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Steuerberater kann die bei einer beruflichen Auslandsreise entstandenen Reisekosten seiner Ehefrau nicht als Betriebsausgaben geltend machen.

Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Der Kläger hatte an internationalen Konferenzen in Delhi, Barcelona und Prag teilgenommen, die von einem beruflichen Netzwerk veranstaltet worden waren. Seine Ehefrau hatte ihn begleitet, damit das Paar im Anschluss an die Veranstaltungen an den jeweiligen Tagungsorten Urlaub machen konnte. Der Kläger machte die gesamten Reisekosten dann als Betriebsausgaben geltend.

Das Finanzamt erkannte jedoch nur die anteilig auf den Kläger entfallenen Kosten für die Konferenztage an. Der Entscheidung hat das Finanzgericht zugestimmt. Die Reisekosten der Ehefrau seien nicht zu berücksichtigen, da es sich um private Ausgaben handele, so die Begründung des Gerichtes. Berufliche Unterstützungen seitens der Ehefrau, die der Kläger anführte, reichten als Begründung nicht aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

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