Regenbogenflagge darf an Bundesgebäuden gehisst werden
Die Regenbogenflagge darf fortan zu bestimmten Anlässen auch an Bundesgebäuden gehisst werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Regenbogenflagge darf in Zukunft für bestimmte Anlässe auch an Bundesgebäuden hängen.
- Dafür hat das Innenministerium am Mittwoch die Erlaubnis erteilt.
Für bestimmte Anlässe darf zukünftig die Regenbogenflagge auch an Bundesgebäuden gehisst werden. Innenministerium erteilt Erlaubnis für Ereignisse wie der Christopher Street Day. Wie das Bundesinnenministerium am Mittwoch mitteilte, erteilte es dazu die Genehmigung.
Die Bundesregierung wolle mit der Entscheidung verdeutlichen, dass Deutschland ein «modernes und vielfältiges Land» sei, erklärte Innenministerin Nancy Faeser. Ziel sei es, «Solidarität mit allen zeigen, die immer noch Ausgrenzung erleben müssen. Dafür ist die Regenbogenflagge das weltweit bekannte Symbol.»
Für konkrete Termine
Das Hissen der Regenbogenflagge müsse sich auf einen konkreten Termin beziehen, erläuterte das Ministerium. Neben dem Christopher Street Day am 28. Juni könnten dies auch «bestimmte örtliche oder regionale Veranstaltung sein, etwa zu den 'Pride Weeks'».
Die Regenbogenflagge dürfe nicht gesetzt werden «an einem regelmässigen allgemeinen Beflaggungstag». Dazu gehörten etwa der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und der Tag der Arbeit. Ebenfalls zählen der Tag der Deutschen Einheit sowie die Termine für Bundestags- und Europawahlen dazu. Auch an Tagen, an denen eine besondere Beflaggung angeordnet worden sei, solle die Regenbogenflagge nicht gehisst werden.