Brutale Selbstjustiz: Paar für Prügelattacke auf 87-Jährigen verurteilt

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Wegen einer brutalen Selbstjustiz-Attacke auf einen verurteilten Sexualstraftäter hat das Aargauer Obergericht ein Paar zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Gericht
Ein Paar wurde für eine brutale Prügelattacke auf einen 87-Jährigen verurteilt. (Symbolbild) - keystone

Ein Mann und eine Frau, die 2021 einen damals 87-jährigen Mann in einer Aargauer Gemeinde als Selbstjustiz spitalreif verprügelten, müssen ins Gefängnis. Das entschied das Obergericht Aargau. Das Opfer war wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt worden.

Der vorbestrafte 61-jährige Schweizer wurde wegen einfacher Körperverletzung und weiterer Straftatbestände zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken verurteilt. Das geht aus dem schriftlichen Urteil des Obergerichts hervor. Die «Aargauer Zeitung» berichtete am Dienstag zuerst.

Für die 50-jährige Frau aus Bosnien-Herzegowina verhängte das Obergericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren sowie eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken.

Das Obergericht verzichtete auf die von der Staatsanwaltschaft verhängten Landesverweise. Das Bezirksgericht Kulm hatte teilbedingte und bedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen.

Staatsanwaltschaft zieht Fälle ans Obergericht

Die Staatsanwaltschaft zog die Fälle ans Obergericht. Das Opfer war im Oktober 2020 wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie zu einer ambulanten Therapie verurteilt worden.

Wie das Obergericht in seinen Erwägungen schreibt, wollten die Beschuldigten in einem Akt der Selbstjustiz den 87-jährigen abstrafen, ihm eine Abreibung und einen Denkzettel verpassen. Der Mann sei nach ihrer Ansicht für seine Taten viel zu milde bestraft worden.

Statt sich genauer zu informieren, seien sie vorschnell davon ausgegangen, dass eines ihrer Kinder selbst – direkt oder indirekt – Opfer von Missbrauchshandlungen des 87-Jährigen geworden sei.

Die Beschuldigten hatten sich für den Angriff auf das Opfer vorbereitet: Sie kauften Betonklebeband und Kabelbinder. Mit Sturmhauben maskiert betraten sie am späteren Morgen im Juni 2021 die Wohnung des Mannes in einer Gemeinde am Hallwilersee.

Brutale Attacke mit Hammer und Japanmesser

Sie hatten einen Hammer und ein Japanmesser dabei. Sie rissen den Mann vom Fernsehsessel zu Boden, schlugen mehrmals mit der Faust und mit der flachen Hand auf den Kopf, wie es in den Urteilen des Obergerichts heisst.

Sie fesselten die Hände des Mannes und malträtierten diesen mit Fusstritten. Sie zogen ihn weg und schlugen erneut mit Fäusten und Fusstritten auf den Mann ein. Er erlitt mittelschwere Verletzungen und musste ins Spital. Der Mann hatte die Polizei danach selbst alarmieren können.

Kommentare

User #2459 (nicht angemeldet)

Die haben eine längere Strafe erhalten als der Pädo? Krass

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