Raser aus dem Sauerland scheitern vor Bundesgerichtshof
Ein Autofahrer, der bei einem illegalen Rennen im Sauerland einen tödlichen Unfall verursachte, muss ins Gefängnis.

Das Wichtigste in Kürze
- Einer der Raser muss auch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag das Urteil des Landgerichts Arnsberg gegen den Mann. Die Strafe für einen zweiten beteiligten Raser muss neu verhandelt werden. (Az. 4 StR 511/20)
Die beiden verabredeten sich im Sommer 2018 spontan zu einem Rennen auf der Bundesstrasse 229. Als der eine den anderen in einer Kurve zu überholen versuchte, stiess er mit einem entgegenkommenden Wagen zusammen. Eine darin sitzende Frau starb, weitere vier Mitfahrer wurden teils schwer verletzt.
Das Landgericht Arnsberg verurteilte den Mann wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Strassenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Der BGH verwarf nun seine Revision.
Auch die Revision des zweiten Angeklagten wurde verworfen. Er war wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dagegen wandte sich auch die Staatsanwaltschaft an den BGH, der nun entschied, dass der Mann auch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden muss.