Mord

Prozess um «Mord ohne Leiche» - Angeklagter verurteilt

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Deutschland,

Ein 51-Jähriger wurde in Braunschweig wegen Mordes verurteilt. Der Mann muss lebenslang ins Gefängnis. Doch die Leiche wurde bisher noch nicht gefunden.

Der Angeklagte (l) beim Auftakt im Mordprozess in Braunschweig. Jetzt ist das Urteil gefallen.
Der Angeklagte (l) beim Auftakt im Mordprozess in Braunschweig. Jetzt ist das Urteil gefallen. - Swen Pfoertner/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In Braunschweig wurde ein Mann wegen Mordes verurteilt.
  • Der Angeklagte muss lebenslang ins Gefängnis.
  • Die Leiche wurde allerdings noch nicht gefunden.

Ein Mann ist in Braunschweig wegen Mordes verurteilt worden. Die Leiche des Opfers konnte bislang nicht gefunden werden.

Der Angeklagte im Braunschweiger Prozess um einen «Mord ohne Leiche» muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den 51-jährigen Mann am Dienstag wegen Mordes.

Nach sieben Monaten Beweisaufnahme sah die Strafkammer die Schuld des Bundespolizisten als erwiesen an, obwohl bisher keine Leiche gefunden wurde. Der Verbleib des langjährigen Freundes ist weiter ungeklärt.

Von der Leiche fehlte jede Spur

Im April 2021 soll der angeklagte Deutsche seinen 51 Jahre alten Freund im Garten in Liebenburg (Landkreis Goslar) angegriffen haben. Sein stark blutendes Opfer soll er mit dessen Kleintransporter weggefahren haben. Das Auto wurde zwar am ehemaligen Holländischen Pavillon in Hannover gefunden, von der Leiche fehlt aber jede Spur.

Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Tatverdächtige aus einer langjährigen Affäre endlich eine offizielle Liebesbeziehung mit der Ehefrau eingehen. Die Frau zeigte aber keine Bereitschaft, ihren Mann zu verlassen. «Er stand dem Zusammenleben im Weg und musste weg», sagte einer der Richter in der Urteilsbegründung.

Ermittler fanden eine Blutlache auf der Terrasse, blutige Schleifspuren und die kaputte Brille des Vermissten. Auch im Wagen-Inneren fanden sich erhebliche Blutansammlungen. Die Kammer gehe aufgrund weiterer Indizien davon aus, dass der Familienvater nicht mehr lebt.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten neben der lebenslangen Freiheitsstrafe die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung wollte einen Freispruch vom Mordvorwurf erreichen. Der Angeklagte selbst schwieg während des kompletten Verfahrens. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, es ist noch Revision möglich.

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