Prozess in Deutschland: Mann soll Grossmutter angezündet haben
Ein Mann in Süddeutschland soll seine pflegebedürftige Grossmutter angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord sowie versuchte Brandstiftung mit Todesfolge vor.

Mit Desinfektionsmittel als Brandbeschleuniger soll ein Mann in Süddeutschland die Haare seiner pflegebedürftigen Grossmutter angezündet haben. Die Seniorin erlag knapp vier Wochen nach der Tat ihren schweren Verletzungen.
Zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Landshut (Bayern) teilte der Anwalt des 33-jährigen Deutschen mit, sein Mandant werde sich «schweigend verteidigen». Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord sowie versuchte Brandstiftung mit Todesfolge vor.
Den Ermittlungen zufolge gab es am 20. März dieses Jahres zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter einen Streit um ausstehende Rechnungen. Die beiden hätten sich für verschiedene Räume hinweg angeschrien. Eine Polizistin sagte als Zeugin vor Gericht, bei ihrer Ankunft in der Wohnung sei auf der Kommode im Flur ein Mahnschreiben einer Versicherung an den Sohn gelegen – über 2,75 Euro.
Die Mutter war laut Anklage gerade mit der Betreuung ihrer hochbetagten Mutter beschäftigt, als der Sohn dann in das zum Pflegezimmer umgebaute Wohnzimmer kam. Unvermittelt soll er die Haare seiner Grossmutter angezündet haben.
Die Seniorin sei brennend auf den Boden neben dem Bett gefallen und die Mutter aus Angst um ihr Leben aus dem Haus geflüchtet, verfolgt von ihrem Sohn. Die Mutter tätigte einen Notruf und fand bei einer Nachbarin Zuflucht.
Die Folgen des grausamen Angriffs
Der Sohn sei im Garten gestürzt und dort dann von der Polizei gestellt und festgenommen worden. Er habe keinen Widerstand geleistet, sagte die Polizistin.
Als Polizei und Rettungskräfte eintrafen, habe die Grossmutter bereits nicht mehr gebrannt. Sie soll der Anklage nach vor Schmerzen geröchelt und geschrien haben. Die Frau sei mit Verbrennungen zweiten und dritten Grades unter anderem an Kopf, Hals und Oberkörper in eine Spezialklinik geflogen worden.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale niedere Beweggründe, Heimtücke und Grausamkeit als erfüllt an. Sie geht beim Angeklagten von einer durch Alkohol- und Drogenkonsum verminderten, jedoch nicht aufgehobenen Steuerungsfähigkeit aus und hält ihn für gemeingefährlich.
Einem zu Prozessbeginn vorgetragenen Gutachten nach soll der Angeklagte seit etwa 15 Jahren Drogen konsumiert haben und etliche Male in einer Fachklinik zur Behandlung gewesen sein.
Das Urteil in dem auf drei Verfahrenstage angesetzten Prozess könnte Ende Oktober gesprochen werden.