Nach dem vierfachen Tötungsdelikt in einer Potsdamer Behinderteneinrichtung Ende April beginnt am 26. Oktober vor dem Potsdamer Landgericht der Prozess gegen die 52-jährige tatverdächtige Pflegerin.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • 52-jährige Frau soll vermindert schuldfähig sein.

Das bestätigte eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. Für den Prozess sind bis Anfang Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang September Mordanklage gegen die Frau erhoben. Ihr werden Mord in vier Fällen sowie versuchter Mord in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Die Frau soll allerdings vermindert schuldfähig sein.

Die ehemalige Mitarbeiterin des Oberlinhauses ist laut Anklage hinreichend verdächtig, am 28. April fünf schutzlose Bewohner der Einrichtung in Tötungsabsicht angegriffen zu haben. Ihr wird zur Last gelegt, vier Menschen mit Behinderungen heimtückisch getötet zu haben, nachdem sie dies zunächst in zwei Fällen vergeblich versucht habe.

Im Anschluss daran habe sie eine weitere Bewohnerin mit einem Messer angegriffen - die Frau überlebte den Angriff schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft folgte der vorläufigen Einschätzung der Sachverständigen, die Pflegekraft habe die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen.

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