Eine syrische Familie wurde trotz eines laufenden Gerichtsverfahren nach Rumänien abgeschoben. Über einen Monat harre die Familie nun schon in dem Land aus.
Die USA soll kambodschanische Flüchtlingskinder abgeschoben haben.
Die USA soll kambodschanische Flüchtlingskinder abgeschoben haben. - dpa
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine syrische Familie hatte gegen eine Abschiebung nach Rumänien geklagt.
  • Die Abschiebung wurde wegen Fehlinformationen freigegeben.

Pro Asyl und der Sächsische Flüchtlingsrat haben die Abschiebung einer syrischen Flüchtlingsfamilie nach Rumänien als rechtswidrig kritisiert. Demnach hätten die Eltern und ihre drei Kinder nicht abgeschoben werden dürfen, weil in ihrem Fall noch ein Gerichtsverfahren lief. Die beiden Organisationen forderten heute Donnerstag, die Betroffenen so schnell wie möglich zurück nach Deutschland zu holen.

Die Familie hatte gegen eine Abschiebung nach Rumänien geklagt und auf die dortigen Umstände verwiesen. Trotz des laufenden Gerichtsverfahrens habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den sächsischen Behörden eine Fehlinformation über die aufschiebende Wirkung der Klage übermittelt und die Abschiebung damit freigegeben, kritisierten Pro Asyl und der Sächsische Flüchtlingsrat. Seit über einem Monat harre die Familie nun schon in Rumänien aus, wo sie zuvor subsidiären Schutz erhalten hatte.

Fehlinformation weitergegeben

Im vorliegenden Fall war die aufschiebende Wirkung der Klage demnach noch vom Verwaltungsgericht Dresden in einem ersten Eilverfahren ausdrücklich bestätigt worden. In einem zweiten Verfahren vor dem Gericht habe das Bamf dann eingeräumt, dass es fälschlicherweise eine Fehlinformation weitergegeben habe. Daraufhin habe das Verwaltungsgericht am 9. Oktober entschieden, dass das Land Sachsen die Familie «unverzüglich» zurückholen müsse.

Doch auch nach Aufforderung durch den Flüchtlingsrat Sachsen habe das zuständige Landesinnenministerium «noch nicht alles in Bewegung gesetzt», um die Familie nach Deutschland zu bringen. «Was in die eine Richtung schnellstens funktioniert hat, muss nun auch auf umgekehrtem Wege umgesetzt werden», erklärte Mark Gärtner vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

Die ersten Tage nach ihrer Abschiebung verbrachte die Familie den Angaben zufolge in einem Park. Nur mit Unterstützung des Rumänischen Flüchtlingsrates konnte ihr Obdach in einer Garage vermittelt werden. Wegen des Bamf-Fehlers und der «Verzögerung» durch das Landesinnenministerium harre die Familie unter menschenunwürdigen Zuständen in Rumänien aus, kritisierte Pro Asyl. Sachsen müsse die Familie «sofort» zurückholen.

Ad
Ad