Frist für von der Leyen: Präsidentin muss Zukunftsplan offenlegen
Die Zukunft von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der EU-Kommission steht auf dem Spiel: Rücktritt oder zweite Amtszeit?

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss ihre europäische Parteienfamilie EVP innert der kommenden fünf Wochen über ihre Zukunftspläne informieren. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur läuft am 21. Februar die Frist ab, bis zu der EVP-Kandidaten für den Posten des Präsidenten der EU-Kommission nominiert werden können. Bei einem Parteikongress in Bukarest soll dann am 7. März die Kandidatenwahl vollzogen werden.
In der Europäischen Volkspartei wird fest damit gerechnet, dass die CDU-Politikerin von der Leyen eine zweite Amtszeit als Präsidentin der EU-Kommission anstrebt. Öffentlich bestätigt hat sie das bislang aber nicht. Als ein Grund gilt, dass von der Leyen das politische Tagesgeschäft so lange wie möglich unbeeinflusst vom Europawahlkampf fortführen will.
Zweite Amtszeit oder Rückzug?
Die Wahl zum Europäischen Parlament findet vom 6. bis 9. Juni statt. Diese wird auch Grundlage für die danach anstehende Entscheidung über die Zusammensetzung sein. Der nächste Kommissionspräsident oder die nächste Kommissionspräsidentin wird von den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat vorgeschlagen und muss dann noch vom Parlament gewählt werden.
Nach Umfragen gilt es derzeit als wahrscheinlich, dass die christdemokratische EVP bei den Europawahlen erneut stärkste politische Kraft wird. In ihr sind unter anderem die deutschen Parteien CDU und CSU, die österreichische ÖVP und die italienische Forza Italia. Ebenso die derzeitigen Regierungsparteien aus Ländern wie Griechenland, Polen, Schweden und Luxemburg Mitglied.