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    EU-Kommission will Defizitverfahren gegen Österreich starten

    Keystone-SDA
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    Belgien,

    Die Europäische Kommission will wegen übermässiger Neuverschuldung ein Strafverfahren gegen Österreich einleiten.

    Die Flaggen von Österreich und der EU
    Wegen übermässiger Neuverschuldung plant die Europäische Kommission, ein Strafverfahren gegen Österreich einzuleiten. (Archivbild) - keystone

    Die Europäische Kommission will gegen Österreich ein Strafverfahren wegen zu hoher Neuverschuldung einleiten. Das Land weise ein übermässiges Defizit auf, teilte die für die Einhaltung von EU-Schuldenregeln zuständige Brüsseler Behörde mit. Ziel des Defizitverfahrens ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen.

    Voriges Jahr betrug das staatliche Defizit der Alpenrepublik 4,7 Prozent der Wirtschaftsleistung – es liegt damit deutlich über der EU-Obergrenze von 3 Prozent. Gleichzeitig steckt Österreich in einer Wirtschaftskrise mit starker Teuerung, schwacher Konsumnachfrage und anhaltender Rezession. Laut einer Prognose der EU-Kommission ist Österreich das einzige EU-Mitglied, dessen Wirtschaft dieses Jahr schrumpfen wird. Die aktuelle Regierung will die Staatsausgaben bis 2029 um insgesamt 54 Milliarden Euro senken.

    EU-Kommission für Aufsicht zuständig

    Die EU-Kommission beaufsichtigt, ob die EU-Länder die Vorgaben für Haushaltsdefizite und Staatsschulden einhalten. Die europäischen Schuldenregeln gelten für jeden Mitgliedstaat. Das Regelwerk erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

    Nächster Schritt im Verfahren gegen Österreich sind nun Stellungnahmen des Wirtschafts- und Finanzausschusses. Danach will die Kommission Stellungnahmen abgeben, um das Bestehen eines übermässigen Defizits zu bestätigen. Dann wird die Kommission den EU-Finanzministern vorschlagen, Empfehlungen zur Defizitreduzierung auszusprechen.

    Wien nicht überrascht

    Der Schritt kommt für Österreich nicht überraschend. Die Regierung aus konservativer ÖVP, sozialdemokratischer SPÖ und liberalen Neos hatte schon mehrfach die Möglichkeit eines Defizitverfahrens in den Raum gestellt. Die vorige Regierung aus ÖVP und Grünen hatte die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges mit kostspieligen Stützmassnahmen abgefedert. Ausserdem wurden verschiedene Umwelt-Förderungen umgesetzt.

    Defizitverfahren sollen solide Haushaltsführung bewirken

    Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmassnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstössen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.

    Die Defizitverfahren waren wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine vorübergehend ausgesetzt. Im vergangenen Jahr startete die Kommission Strafverfahren auch gegen Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei. In den Verfahren gegen die meisten dieser Länder müssten derzeit aber keine weiteren Schritte unternommen werden, teilte die Kommission nun mit. Auch gegen Rumänien läuft ein Verfahren.

    Regelwerk jüngst reformiert

    Die Regeln für Staatsschulden und Defizite, die auch Stabilitäts- und Wachstumspakt genannt werden, wurden 2024 nach jahrelanger Debatte reformiert. Neben der Obergrenze für die Neuverschuldung gilt grundsätzlich weiterhin, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf.

    Deutschland erreichte im vergangenen Jahr eine Defizitquote von 2,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und bleibt damit im vorgeschriebenen Rahmen.

    Um für solide Finanzen zu sorgen, muss jedes Land gemeinsam mit der für die Aufsicht zuständigen EU-Kommission einen vierjährigen Haushaltsplan aufstellen. Unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn ein Land sich zu wachstumsfördernden Reformen und Investitionen verpflichtet, kann der Plan auf sieben Jahre ausgeweitet werden. Auch können Länder eine Ausnahmeregel für Investitionen in Rüstungsgüter nutzen.

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    Kommentare

    User #6339 (nicht angemeldet)

    Soll nun die EU einen Rettungsschirm bereitstellen. Österreich hat lange genug diesen Verein finanziell unterstützt...! Bitte liebe Schweiz.. "Schuster bleib bei deinen Leisten".!

    User #3856 (nicht angemeldet)

    Österreich going down, down, down

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