Plädoyers in Prozess um Tankstellenmord von Idar-Oberstein verzögern sich weiter
Im Prozess um die Tötung eines Tankstellenmitarbeiters im Streit um die Maskenpflicht vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach verschiebt sich der Beginn der Plädoyers weiter.

Das Wichtigste in Kürze
- Gericht lehnt Antrag auf Einholung weiteren psychologischen Gutachtens ab.
Die Verteidigung stellte in der Verhandlung am Montag einen Antrag auf die Einholung eines weiteren psychiatrischen Gutachtens, den das Gericht später ablehnte. Die Verhandlung soll nun am 5. September fortgesetzt werden.
Zwischen den Beteiligten herrschte Streit darüber, ob der Angeklagte Mario N. zum Zeitpunkt der Tat in Idar-Oberstein schuldfähig war oder nicht. Vor der Ablehnung des Antrags am späten Nachmittag war der Prozess für mehrere Stunden unterbrochen worden.
Am Morgen hatte die Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Claudia Büch-Schmitz bereits einen im Juli gestellten Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den psychologischen Gutachter abgelehnt. Der Vorwurf lautete, dass er Aussagen des Manns verkürzt wiedergebe und aus dem Zusammenhang reisse.
In dem Antrag kritisierten die Anwälte, dass der Gutachter N. gegenüber voreingenommen sei. Diese Vorwürfe wiederholte die Verteidigung am Montag. Dem Gutachter fehle es an «Sachkunde», weil in dem Gutachten mögliche psychische Folgen für N. nach dem Suizid seines Vaters und eines Schusses auf die Mutter nicht bedacht seien.
Er habe bei der Tat vermutlich an einer Anpassungsstörung als Folge der Ereignisse gelitten, argumentierten die Anwälte. Der Gutachter habe zudem die psychischen Auswirkungen der Coronamassnahmen auf Menschen ausser Acht gelassen, die den Regeln kritisch gegenüber stünden.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage forderten die Kammer dazu auf, den Antrag abzulehnen. Es sei nicht so, dass der Gutachter die psychischen Auswirkungen der Massnahmen nicht gesehen hätte - sie seien für die Tat an sich schlicht irrelevant, sagte Staatsanwältin Nicole Frohn. Sie warf der Verteidigung vor, den Prozess zu verschleppen.
N. hatte am 18. September 2021 im Streit um die Maskenpflicht einen 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter in Idar-Oberstein erschossen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord sowie unerlaubtes Führen der Tatwaffe und den unerlaubten Besitz einer weiteren Schusswaffe vor. Der 50-jährige gestand die Tat zu Beginn des Prozesses im März, der mutmassliche Mord hatte bundesweit grosses Entsetzen und eine Diskussion über die Radikalisierung von Gegnern der Coronamassnahmen ausgelöst.
Der Anklage zufolge soll sich N. beim Bezahlen an der Tankstelle in Idar-Oberstein mit dem 20 Jahre alten Kassierer Alex W. um die Maskenpflicht gestritten haben. N. habe die Tankstelle ohne die Ware verlassen. Zu Hause habe er sich immer mehr über die Situation in der Tankstelle geärgert und beschlossen, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen.
Rund anderthalb Stunden nach seinem ersten Besuch im Geschäft sei der Angeklagte mit Maske zurückgekehrt. N. habe sie an der Kasse heruntergezogen, um eine Reaktion W.s zu provozieren. Es sei zu einem kurzen Wortwechsel gekommen, in dem der Mann dazu aufgefordert wurde, die Maske wieder aufzusetzen. Daraufhin habe der 50-Jährige dem 20-Jährigen aus kurzer Distanz ins Gesicht geschossen.
Die Beweisaufnahme wurde am Montag geschlossen. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage sind nun für den nächsten planmässigen Termin am 5. September geplant. Bis Mitte September sind vorläufig noch weitere Termine angesetzt.