Fach- und Hilfskräfte in der Pflege sollen künftig besser bezahlt werden.
Pflegeheim in Stuttgart
Pflegeheim in Stuttgart - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Einheitlich 12,55 Euro für Altenpfleger in Ost und West.

Die im vergangenen Jahr per Gesetz eingesetzte Pflegekommission legte am Dienstag ihre Empfehlungen für Mindestlöhne in der Branche vor, wie das Bundesarbeitsministerium erklärte. Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen in Ost und West einheitlich auf 12,55 Euro pro Stunde steigen. Dieser Wert solle im September 2021 erreicht sein. Ab Mitte 2020 sollen die Löhne schrittweise erhöht werden.

Die Empfehlungen sehen differenzierte Mindestlöhne für Fach- und Pflegekräfte, eine Angleichung der Mindestlöhne in Ost und West zu einem einheitlichen Tarif sowie zusätzlichen Urlaubsanspruch vor. Das Bundesarbeitsministerium kündigte an, die Empfehlungen per Erlass umzusetzen. Diese Möglichkeit sieht das neue Pflegelohnverbesserungsgesetz vor, das der Bundestag vergangenes Jahr verabschiedet hatte.

Bei qualifizierten Pflegehilfskräften soll der Mindestlohn in Ost und West bis September auf 12,50 Euro steigen und bis April 2022 auf 13,20 Euro. Für Pflegefachkräfte soll schon zum 1. Juli diesen Jahres ein einheitlicher Mindestlohn von 15 Euro gelten und von 15,40 Euro ab April 2022.

Neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch sollen Pflegebeschäftigte zudem zusätzlichen Urlaub bekommen - fünf Tage in diesem Jahr und sechs Tage ab kommendem Jahr.

«Ich freue mich über die Empfehlungen der Pflegekommission, weil sie belegen, dass das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege wirkt», erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). «Im Ergebnis sind die Empfehlungen der Pflegekommission ein erster, wichtiger Schritt hin zu einer besseren Entlohnung der Beschäftigten in der Pflegebranche.» Heil betonte, dass er weiter auf einen Branchentarifvertrag hinarbeite, den er dann für allgemeinverbindlich erklären kann.

In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten nach Ministeriumsangaben rund 1,2 Mio. Beschäftigte. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt - etwa in Privathaushalten - , gilt derzeit nur der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde.

Auch die Arbeitgeber begrüssten die Einigung auf die Empfehlungen. «Der Arbeitgeberverband Pflege begrüsst ohne Wenn und Aber die erzielte Einigung der Mindestlohnkommission, die den Fach- und Hilfskräften in der Pflege ein Mindesteinkommen garantiert, das nicht mehr unterschritten werden darf», hiess es in einer Erklärung.

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