Pariser Polizei darf Demonstranten nicht mit Drohnen überwachen

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Frankreich,

Die Pariser Polizei darf Demonstranten nicht mehr mit Drohnen überwachen.

Eine Drohne nahe einer Polizeiwache in Frankreich
Eine Drohne nahe einer Polizeiwache in Frankreich - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Oberstes Verwaltungsgericht untersagt Praxis vorerst.

Der französische Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht untersagte die Praxis am Dienstag vorerst. Er entsprach damit der Klage einer Bürgerrechtsorganisation.

Der Pariser Polizeipräsident Didier Lallement «müsse unverzüglich aufhören, bei öffentlichen Versammlungen auf Überwachungsmassnahmen per Drohne zurückzugreifen», hiess es in dem Urteil. Der Verein La Quadrature du Net (LQDN) hatte geklagt, weil er in der Praxis einen Verstoss gegen die Grundrechte sieht.

Bereits im Mai hatte das oberste französische Verwaltungsgericht entschieden, dass die Polizei Drohnen nicht zur Überwachung der Corona-Ausgangssperre in Paris einsetzen darf. Auch andere französische Städte nutzten die Fluggeräte in der Pandemie, etwa die Küstenstadt Nizza zur Überwachung von Strandsperrungen.

Der Staatsrat betonte, der Drohnen-Einsatz bedürfe einer gesetzlichen Grundlage. Genau die ist in Frankreich bereits geplant: Ein umstrittenes Gesetz für «globale Sicherheit» sieht neben einem Filmverbot bei bestimmten Polizeieinsätzen auch die Überwachung von Demonstranten mit Drohnen vor.

Gegen den Gesetzesplan der Regierung waren in Frankreich zuletzt zehntausende Menschen auf die Strasse gegangen. Institutionen wie Europarat und UNO warnten vor einem Verstoss gegen die Pressefreiheit durch das Filmverbot. Der Gesetzesartikel soll deshalb überarbeitet werden, eine neue Textfassung ist aber noch nicht bekannt.

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