Österreichs Verfassungsgericht erschwert Auswertung von Handydaten
Österreich muss die Sicherstellung von Handys und Handydaten neu regeln, urteilt der Verfassungsgerichtshof.

In Österreich muss die Sicherstellung von Handys und Handydaten strenger geregelt werden. Die derzeitige Gesetzeslage, wonach Datenträger ohne richterliche Genehmigung beschlagnahmt werden können, sei verfassungswidrig, urteilte der Verfassungsgerichtshof.
Der zu wenig geregelte Zugriff auf Daten verstosse derzeit gegen das Recht auf Privatleben, weil umfassende Profile der Betroffenen erstellt werden könnten, hiess es in dem am Dienstag veröffentlichten Entscheid.
Korruptionsstaatsanwaltschaft nutzte Chatnachrichten
In den vergangenen Jahren hatten ausgewertete Chatnachrichten eine zentrale Rolle für die Korruptionsstaatsanwaltschaft gespielt. Sie ermittelten gegen eine Reihe von ehemaligen konservativen und rechten Spitzenpolitikern im Zusammenhang mit dem sogenannten Ibiza-Skandal. Auf laufende Verfahren würden die künftigen strengeren Regelungen jedoch keine Auswirkungen haben, hiess es aus dem Justizministerium.
Der Verfassungsgerichtshof hat angeordnet, die Strafprozessordnung bis Ende 2024 zu ändern. Laut dem Urteil müssen Sicherstellungen künftig von einem Gericht genehmigt werden. Ausserdem forderte das Verfassungsgericht, dass die Datenauswertung der Ermittlungsbehörden von einer unabhängigen Aufsicht überwacht wird.