Österreichs Kanzler: Ministerin nicht bevollmächtigt

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Österreich,

Vor einer möglichen EU-Abstimmung zu einem Umweltschutzgesetz entbrennt in Österreich ein politischer Streit.

Kanzler Nehammer (ÖVP)
Kanzler Karl Nehammer hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) bezüglich des Umweltschutzgesetzes für nicht bevollmächtigt erklärt. (Archivbild) - sda - Keystone/AP/Andreea Alexandru

Vor einer möglichen EU-Abstimmung zu einem Umweltschutzgesetz hat Österreichs konservativer Kanzler Karl Nehammer Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) in dieser Sache für nicht bevollmächtigt erklärt. Gewessler hatte zuvor ihre Zustimmung zu dem EU-Gesetz bei einem Treffen der EU-Umweltminister am Montag in Luxemburg angekündigt. Und damit wenige Monate vor der österreichischen Parlamentswahl eine Koalitionskrise ausgelöst.

Nehammer informierte am Sonntagabend den belgischen Ratsvorsitz, dass Gewessler nicht zustimmen dürfe. Ein Ja der Ministerin hätte eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof zur Folge. Dies teilte das Bundeskanzleramt mit.

Nehammer argumentierte, dass Gewessler an einen gemeinsamen Beschluss der österreichischen Bundesländer gegen das Gesetz gebunden sei. Die Klimaministerin argumentiert hingegen, dass das Bundesland Wien zuletzt den Kurs gewechselt und sich für das Renaturierungsgesetz ausgesprochen hatte. Ein Ja von Österreich würde einen entscheidenden Unterschied machen, damit eine Mehrheit unter den EU-Staaten zustande kommt.

Gewesslers Standpunkt: «Ja» trotz Widerstand

Gewessler sagte vor dem Treffen in Luxemburg, dass noch nicht klar sei, ob am Montag eine qualifizierte Mehrheit erreicht werden könne. Sie beharrte jedoch gegenüber Medien darauf, dass Österreich zustimmen werde. Mit dem Renaturierungsgesetz sollen in der Europäischen Union unter anderem künftig mehr Bäume gepflanzt sowie Moore und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden.

Das Europaparlament hatte bereits im Februar grünes Licht gegeben. Vor allem konservative Politiker und Bauernverbände befürchten eine unverhältnismässige Belastung für Bauern. Das Gesetz war wegen der Kritik im Verhandlungsprozess bereits deutlich abgeschwächt worden.

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