Die österreichischen Beamten lehnten ein Asylgesuch ab, weil sie die Homosexualität des Bewerbers anzweifelten.
Für Asylanten wird es in Österreich schwieriger, Sozialhilfe beziehen zu können.
Für Asylanten wird es in Österreich schwieriger, Sozialhilfe beziehen zu können. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Österreich befand einen Asylbewerber nicht als schwul und lehnten das Gesuch ab.
  • Weder der Gang, das Benehmen noch die Bekleidung hätte die Homosexualität angedeutet.

Österreichische Behörden haben einem Medienbericht zufolge den Asylantrag eines jungen Afghanen abgewiesen, weil sie ihm seine Angabe, er sei homosexuell, nicht glaubten. «Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten», zitierte das österreichische Wochenmagazin «Falter» heute Mittwoch aus dem Ablehnungsbescheid.

Zudem stellte der zuständige Beamte in Niederösterreich demnach bei dem 18-Jährigen ein «Aggressionspotential» fest, «das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre». Der junge Afghane habe darüber hinaus nicht viele Freunde gehabt, was den Beamten dem Bericht zufolge zu der Frage führte: «Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?»

Dass der junge Mann auch bereits heterosexuelle Männer geküsst habe, glaubte der Beamte ebenfalls nicht, wie aus dem Bericht hervorging. «Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen», hiess es demnach.

Frühe Feststellung der Homosexualität unwahrscheinlich

Der Asylbewerber gab zudem an, dass er seine Homosexualität im Alter von zwölf Jahren festgestellt habe. Der Beamte hielt dies dem Bericht zufolge ebenfalls für unwahrscheinlich, weil dies sehr früh sei – besonders in einer konservativen Gesellschaft wie der afghanischen.

Der Afghane war unbegleitet und minderjährig nach Österreich gekommen und will die Entscheidung dem Bericht zufolge anfechten. Das Innenministerium in Wien wollte den speziellen Fall nicht kommentieren. Es gab jedoch an, jeder Asylbewerber müsse seine Fluchtgründe beweisen und darlegen können. Homosexualität ist in Afghanistan verboten.

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